Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK lehnt die Abbauvorlage des Bundesrats ab. Die Behindertenorganisationen zählen auf eine Korrektur durch den Bundesrat, wie sie in einer Medienmitteilung festhalten.
Die Behindertenorganisationen lehnen die Vorschläge zum zweiten Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision ab. Insbesondere die vorgesehenen Rentenkürzungen sind für die Behindertenorganisationen inakzeptabel. Erfolgt durch den Bundesrat und das Parlament keine klare Korrektur, ist ein Referendum unausweichlich.
Massive Rentenkürzungen und der Abbau weiterer Leistungen sind im zweiten Massnahmenpaket zur 6. IVG-Revision vorgesehen. Je nach Grad der Invalidität müssten IV-Bezüger und –Bezügerinnen Einbussen von bis zu 37.5 Prozent ihrer Rente in Kauf nehmen. Besonders hart trifft es die Menschen mit einer Teilinvalidität zwischen 50 und 99 Prozent. Es sind dies Behinderte mit einer schweren Leistungsbeeinträchtigung, die trotz aller Bemühungen häufig keine Stelle mehr auf dem Arbeitsmarkt finden.
Mit den Rentenkürzungen und weiteren Leistungseinschränkungen will der Bundesrat nicht nur das Defizit der IV ausgleichen, sondern auch noch die Schulden der vergangenen Jahrzehnte zurückzahlen. Das in früheren Jahren entstandene Defizit der IV würde so auf den Buckel der betroffenen Rentnerinnen und Rentner überwälzt.
Die in der DOK zusammengeschlossenen Behindertenorganisationen lehnen diese unausgewogenen Sparvorschläge mit aller Entschiedenheit ab. Sehr viele der betroffenen Versicherten sähen sich ihrer Existenzgrundlage beraubt. Immer mehr Behinderte werden von der Volksversicherung IV im Stich gelassen. Die Behindertenorganisationen appellieren deshalb an den Bundesrat die Einwände der Betroffenen und ihrer Organisationen ernsthaft zu prüfen. Sollten die unsozialen Sparmassnahmen nicht abgeschwächt und mit zusätzlichen Massnahmen sozial abgefedert werden, wird für die Behindertenorganisationen das Referendum unausweichlich.
Die DOK ist der Auffassung, dass die Sanierung der IV-Finanzen nur durch ein ausgewogenes Massnahmenpaket erreicht werden darf, welches nebst Leistungskürzungen auch zusätzliche Einnahmen für die IV vorsieht. So wäre zum Beispiel auch eine Anpassung der Beiträge der Versicherten vertretbar. Dies ist letztmals vor 15 Jahren geschehen. Zumindest müssen die Schuldzinsen nach Ansicht der DOK auch nach 2018 weiterhin vom Bund übernommen werden.
Die DOK (Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe) ist der Zusammenschluss aller wesentlichen Organisationen der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe. Sie hat den Zweck, die Interessen ihrer Mitglieder auf nationaler Ebene zu vertreten und zu koordinieren. Sie stellt die Verwirklichung von gemeinsamen sozialpolitischen Aktivitäten im Interesse behinderter Menschen sicher.
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DOK – Medienmitteilung vom 11. Oktober 2010
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