Affront gegenüber IV-RentnerInnen

Zweite Tranche 6. IVG-Revision («6b») in Sozial- und Gesundheitskommission Ständerat (SGK-SR)

Die SGK-Ständerat ist auf die «6b» eingetreten und forciert einen unverminderten Leistungsabbau bei der Invalidenversicherung. Damit brüskiert die Kommission die Menschen mit Behinderung in diesem Land. Und dies, obwohl die bisherigen Sparmassnahmen bereits ab 2011 zu Überschüssen bei der IV-Rechnung führen. Diese erlauben mittelfristig sogar einen vollständigen Schuldenabbau – ohne «6b».

SGK-SR verkennt Realität

Die Kommission ist nicht auf den Vorschlag der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) eingetreten, die Vorlage zur Verbesserung an den Bundesrat zurückzuweisen. Sie hat damit die Chance zu einem Kurswechsel verpasst. Für Versicherte mit Behinderung und chronischer Krankheit und ihre Angehörigen ist dieser Entscheid ein Affront. Notabene betragen die Einsparungen der letzten drei IV-Revisionen zu Lasten Behinderter und Chronischkranker jährlich rund 700 Millionen Franken, Tendenz steigend. Für die Behindertenverbände gilt damit weiter: Die Spar-Vorlage 6b ist ohne markante Verbesserungen unannehmbar – das Referendum absehbar.

Finanzperspektiven IV

Laut Berichten der Sonntagspresse hat die IV überraschend bereits im ersten Halbjahr 2011 einen Überschuss von 80 Mio. Franken erzielt. Und nicht allein aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugunsten der IV seit Januar. Gemäss den Berechnungen des BSV erwirtschaftet die IV bis Ende 2011 sogar einen Überschuss von 140 Mio. Franken (mittleres Szenario). Dieser Überschuss steigt bis 2018 kontinuierlich auf 496 Mio. Franken und beträgt 2025 676 Mio. Franken. Das heisst, die IV erzielt mit dem Leistungsabbau der 4., und 5. IVG-Revision, dem Massnahmenpaket der IVG-Revision 6a sowie dem insgesamt massiv erschwerten Rentenzugang auch nach Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuer-Erhöhung 2018 deutliche Überschüsse. Mit diesen können die IV-Schulden mittelfristig abgebaut werden. Die Sanierung und Entschuldung der IV, die Ziele von Bundesrat und Parlament, sind schon jetzt auf gutem Weg. Weitere – zeitlich unbefristete (!) – Leistungskürzungen sind unnötig und inakzeptabel.

Wir fordern den Ständerat auf, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.

Die DOK (Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe) ist der Zusammenschluss aller wesentlichen Organisationen der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe.
Sie hat den Zweck, die Interessen ihrer Mitglieder auf nationaler Ebene zu vertreten und zu koordinieren. Sie stellt die Verwirklichung von gemeinsamen sozialpolitischen Aktivitäten im Interesse behinderter Menschen sicher.

Kontakt:        
Eva Aeschimann
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz (Mitgllied der DOK)
Effingerstrasse 55, 3008 Bern
Tel. 031 390 39 39, Mobile: 079 633 82 66
eva.aeschimann@agile.ch

DOK – Medienmitteilung vom 15. November 2011

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