Archiv Invalidenversicherung
Zweite Tranche 6. IVG-Revision («6b») in Sozial- und Gesundheitskommission Ständerat (SGK-SR)
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat die zweite Tranche der 6. IVG-Revision kurz vor den eidgenössischen Wahlen beraten. Gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates hat sie einiges verändert. Das Plenum des Ständerates diskutiert die «6b» als Erstrat in der Wintersession, noch bevor die Tranche «6a» in Kraft getreten oder die 5. IVG-Revision ausgewertet ist.
US/In der Frühlingssession 2011 hat das eidgenössische Parlament die erste Tranche der 6. IVG-Revision verabschiedet («6a»). Wie die einzelnen Bestimmungen genau zu verstehen und anzuwenden sind, wird in der Verordnung 6a festgelegt.
Wie die Schweizer Invalidenversicherung zu fairen Verfahren und unabhängigen Gutachten kommt. Eine Standortbestimmung.
Der bundesrätliche Entscheid zum Abbau bei der Berufsbildung von Jugendlichen mit Behinderung darf nicht gleichgültig lassen, sei es in persönlicher, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Hinsicht. Nötig sind Überlegungen zu den Mechanismen, die im Rahmen des IVG wirken, und eine umfassendere Sichtweise der Politik.
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