Beschwerde wegen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

US/Wer eine Teilzeitstelle hat und wegen einer Krankheit oder Behinderung auf IV-Leistungen angewiesen ist, wird gegenüber Personen mit einer Vollzeitstelle benachteiligt. Die Ungleichbehandlung rührt daher, dass das Bundesgericht bei der Festlegung des IV-Grades von Personen mit teilzeitlicher Erwerbstätigkeit die sogenannte gemischte Methode anwendet. Bei dieser Methode wird einerseits die zumutbare bezahlte Arbeit berücksichtigt, andererseits jene, die unbezahlt geleistet und entsprechend tief bewertet wird.

Frauen besonders betroffen

Häufig sind es Frauen, welche Teilzeit arbeiten und dies oft in Branchen und in Positionen mit tieferen Löhnen als ihre männlichen Kollegen. In der übrigen Zeit erbringen sie vielfältige Leistungen, ohne die unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde: Haushalten, Kinder- und Altenbetreuung, Nachbarschaftshilfe, Vereinsarbeit usw. Frauen sind deshalb von der Praxis des Bundesgerichts besonders betroffen.

Procap in Strassburg

Um bei dieser ungerechten und ungerechtfertigten Diskriminierung endlich etwas in Bewegung zu bringen, hat Procap eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eingereicht. Es ist zu hoffen, dass die RichterInnen in Strassburg die Praxis des höchsten Schweizer Gerichtes rügen. Dann müsste die Schweiz ihre Bemessungsmethode anpassen.