Von Catherine Corbaz, Verantwortliche Berufliche Integration, AGILE
Nach dem Inkrafttreten der IVG-Revision 6a lancierte das BSV Ende Februar eine neue Informationskampagne für Unternehmen. Dies, um diese zur Anstellung von IV-LeistungsbezügerInnen zu ermutigen. An der Medienkonferenz «Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung» am Bielersee wurden entsprechende Begleitmassnahmen vorgestellt. Erstmals setzen sich der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) und der Schweizerische Arbeitgeberverband zusammen mit dem BSV dafür ein, Unternehmer zur Eingliederung von IV-RentnerInnen zu motivieren oder zur Eingliederung von Personen, die mit Eingliederungsmassnahmen unterstützt werden.
Die Anwesenheit und Unterstützung der Arbeitgeberverbände war eine Premiere. Was bedeutet dies? Möglicherweise wollten das BSV und seine neuen Partner der Öffentlichkeit zeigen, wie wichtig den Unternehmern ihre gesellschaftliche Verantwortung ist. Ich reagiere gegenüber dieser eigentlich plausiblen Annahme jedoch skeptisch, denn der SGV und der Arbeitgeberverband mobilisieren und engagieren sich je nach Thema unterschiedlich stark. Bei den vergangenen IV-Revisionen sind die Behindertenorganisationen mit ihrer Forderungen nach zusätzlichen Anreizen und der Verpflichtung von Arbeitgebern zur Anstellung von Menschen mit Behinderung jeweils auf erbitterten Widerstand gestossen. Die Arbeitgeber rechtfertigten ihre Weigerung damit, dass ein solches Engagement auf Freiwilligkeit basierend die beste Lösung sei. Die Arbeitgeber glauben, dass IV-RentnerInnen allein auf Grund des Einsatzes der IV-Stellen, der (kostspieligen und wenig erfolgreichen) Kommunikationskampagnen des BSV und der sozialen Ader der Unternehmer Jobs im ersten Arbeitsmarkt finden.
Die Veranstaltung des BSV und der Arbeitgeberverbände war in der Folge Thema verschiedener Medienbeiträge. So konnte man lesen, dass gemäss dem Präsidenten der IV-Stellen-Konferenz, Jean-Philippe Ruegger, im letzten Jahr 11 530 behinderte Personen an Unternehmen vermittelt werden konnten. Und zwar in Vollzeit- oder Teilzeitstellen, was 5400 Stellen entspreche und gut klingt.
Dazu sind in der vom BSV verbreiteten Medienmitteilung nur teilweise genauere Informationen enthalten. So konnten die IV-Stellen 2011 in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern 11 530 Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt platzieren. Kleine Präzisierung: In dieser Zahl sind auch der Erhalt von Arbeitsplätzen und Umplatzierungen im gleichen Unternehmen enthalten. (Nur) bei 47 Prozent dieser Platzierungen handelt es sich tatsächlich um Arbeitsplätze bei neuen Arbeitgebern.
5419 Personen, die erwerbstätig waren und – nach einer Krankheit oder einem Unfall – mit einer Rente oder Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung unterstützt wurden, haben also schliesslich bei einem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsplatz gefunden. Es wäre interessant zu wissen, wie genau ihr Weg dahin ausgesehen hat. Da aber keine detaillierten Informationen vorliegen (es gibt bis heute keine nationale Statistik), kann ich lediglich Hypothesen aufstellen und Fragen auflisten.
Meine Fragen bleiben ohne Antworten. Es gibt keine Zahlen. Nicht einmal das BSV kann diese Daten erheben. Es müsste die IV-Stellen nach einheitlichen Kriterien befragen, um solche Zahlen zu erhalten.
Ich bleibe skeptisch! Eine einfache Zahl sagt nicht viel aus. Wie kann man Massnahmen entwickeln, wenn man nichts über die Auswirkungen der früheren Revisionen weiss? Wenn man nicht weiss, was mit den wiedereingegliederten Versicherten tatsächlich geschieht.
Auch die Präsenz des SGV und der Arbeitgeber neben dem BSV bietet Anlass für Hypothesen.
1) Das BSV braucht die Arbeitgeber. Diese Allianz während der Medienkonferenz ist ein wichtiges Signal. Denn ich bezweifle, dass die IV-Stellen viele Freiwillige finden, die IV-BezügerInnen anstellen. Wenn ich Unternehmer frage, ob sie bereit sind, Menschen mit Behinderung einzustellen oder alles daran zu setzen, um sie weiter zu beschäftigen, erhalte ich ganz verschiedene Antworten: «Die IV-Stelle hilft uns nicht», «Es kostet zu viel, eine behinderte Person einzustellen oder weiter zu beschäftigen», «Wichtig ist, dass die Person das passende Profil hat» etc. Nur selten erhalte ich eine positive Antwort oder spüre etwas Interesse!
2) Dem BSV geht die Munition aus. Es hat deshalb den SGV und den Arbeitgeberverband diplomatisch darauf hingewiesen, dass es nun Zeit für eine echte Mobilisierung sei. Die beiden Verbände sollen ihre Mitglieder davon überzeugen, wie wichtig es ist, mit IV-Massnahmen unterstützte oder von der IV ausgeschlossene Personen einzustellen. Denn wenn der Arbeitsmarkt nicht in der Lage ist, diejenigen Personen aufzunehmen, die keine Rente mehr erhalten oder nach einer Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitsfähig sind, erreichen die Revisionen 6a und 6b ihre Ziele nicht. Und dies könnte bedeuten, dass sich das BSV bei einer 7. IV-Revision nicht mehr mit dem Argument begnügen könnte, dass «das Ziel mit gutem Willen erreicht werden kann und zwingende Massnahmen unnötig sind».
Hinter den schönen Worten des BSV und seiner neuen Verbündeten verbirgt sich ein weiteres Problem. Es ist nicht nur schwierig, die Unternehmen zur Anstellung von Menschen mit Behinderung oder Personen zu bewegen, die mit IV-Eingliederungsmassnahmen unterstützt werden. Zusätzlich besteht auch ein Wettbewerb mit weiteren «benachteiligten» Bevölkerungsgruppen und zwischen den Organisationen, die ihnen zu einem Arbeitsplatz verhelfen sollen. Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Anbietern, welche die Arbeitgeber umwerben. In der Stadt Biel beispielsweise kontaktieren neben der IV-Stelle auch die IPT-Stelle, die GAD-Stiftung, das RAV und das Netzwerk Grenchen alle KMU der Region, um ihre «Kunden» zu platzieren. Es herrscht ein grosser Wettbewerb um mögliche Arbeitsplätze in Unternehmen mit einer sozialen Ader.
Schliesslich stehen auf der einen Seite das BSV, das die Arbeitgeber umwirbt, und auf der anderen Seite die Personen, die durch IV-Massnahmen unterstützt werden. Diese werden gleichzeitig immer mehr auf das Erreichen von quantitativen Vorgaben reduziert, da der Ausschluss bei Nichterfüllen so einfacher ist. Die BezügerInnen werden entmenschlicht und der Arbeitgeber wird umworben. Das gibt zu denken!
Übersetzung: Susanne Alpiger
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