Sozialpolitische Rundschau 2/12

Psychische Gesundheit, Zweifel an der Unabhängigkeit von GutachterInnen und die Zukunft der 2. Säule: das sozialpolitische Geschehen ist vielfältig. Ein Überblick, der nicht jede Aktualität abdeckt.

Von Mélanie Sauvain, Secrétaire romande, AGILE

«Heute muss nicht mehr der Körper der Angestellten, sondern ihr Geist fügsam und produktiv sein», Vincent de Gaulejac, Soziologe, in Le Temps vom 10. Februar 2012.

Gemäss dem Monitoring 2012 zur psychischen Gesundheit leidet in der Schweiz rund jede sechste Person an einer psychischen Störung. Diese Zahl hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium erinnert daran, «dass psychische Störungen weit verbreitet sind und zu den häufigsten und einschränkendsten Krankheiten überhaupt zählen. Sie beeinträchtigen Lebensqualität, Alltag, Arbeitsfähigkeit, belasten Angehörige und können zu Suizid führen.» Insbesondere weisen die Autoren darauf hin, «dass psychische Störungen oft nicht erkannt, heruntergespielt und in ihrer individuellen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung unterschätzt werden.» Eine Aussage für alle jene, die unsichtbare Behinderung mit Scheinbehinderung gleichsetzen.

Die im April vorgestellte Untersuchung zeigt auch den Stellenwert der Arbeit für die psychische Gesundheit auf. Fast 42 Prozent der Erwerbstätigen geben an, bei der Arbeit hohem Druck ausgesetzt zu sein. Aber vor allem Arbeitslose sind psychisch belastet. Umgekehrt sind psychisch belastete Personen auch häufiger arbeitslos.

Gemäss dem Monitoringbericht verursachen psychische Störungen Kosten von schätzungsweise mehr als 11 Milliarden Franken pro Jahr. Dabei sind indirekte Kosten (Arbeitsabsenzen, Frühpensionierungen etc.) von grosser Bedeutung. Die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung für Behandlungen im Psychiatriebereich haben in den letzten Jahren zugenommen, wie auch die gesamten Gesundheitskosten. Auffallend ist die starke Zunahme in der ambulanten Spitalpsychiatrie.

Invalidenversicherung

Missbrauch durch Gutachter

Für all jene, die gerne von Missbrauch sprechen, möchten wir auf den Fall zurückkommen, der in der Deutschschweiz viel Aufsehen erregte, in der Romandie aber kaum. Ein Arzt, der Gutachten für die IV erstellte, wurde wegen Verdachts auf Urkundenfälschung angeklagt. Während seiner Zeit als Leiter des Medizinischen Zentrums der Region Zürich wurden jährlich rund 400 bis 500 Gutachten erarbeitet, 85 Prozent davon für die IV. Vor dem Bezirksgericht Zürich musste sich der Arzt aber wegen eines Gutachtens verantworten, das der private Versicherer Axa bestellt hatte. Der Arzt wurde freigesprochen mit der Begründung «im Zweifel für den Angeklagten». Die Fakten bestätigen aber unser Gefühl, dass die IV-GutachterInnen nicht unabhängig sind.

Die Geschichte: Eine Frau hatte 2003 und 2004 ohne Verschulden zwei Autounfälle mit schweren Nachwirkungen erlitten und daraufhin ihre Stelle verloren. Die zuständige Unfallversicherung Axa beauftragte das Medizinische Zentrum «Römerhof» mit einer polydisziplinären Untersuchung, um die Erwerbsfähigkeit der Frau zu prüfen. In seinem Teilgutachten kam ein Neurologe zum Schluss, dass die Arbeitsfähigkeit der Frau «erheblich eingeschränkt» sei. Der Leiter des Zentrums aber schrieb in seinem Hauptgutachten, die Frau sei «weder aus internistischer, neurologischer noch psychiatrischer Sicht in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. (...). Diese Schlussfolgerungen wurden gemeinsam mit den beteiligten Spezialärzten erarbeitet. Diese erklären sich ausdrücklich damit einverstanden.» Auf dieser Grundlage stellte die Axa ihre Zahlungen ein und forderte die bisherigen Leistungen zurück. Die Geschädigte, die vor ihrem ersten Unfall beruflich Karriere gemacht hatte, verlor von einem Tag auf den anderen jeden Anspruch auf Heilungskosten, Taggelder, Rente und Integritätsentschädigung. Sie lebt seither am Existenzminimum.

Der Zürcher Richter stellte zwar fest, dass der Angeschuldigte ein nicht korrektes und gar widersprüchliches Gutachten unterschrieben und seine gutachterliche Sorgfaltspflicht verletzt habe. Aber seiner Ansicht nach bestünden erhebliche Zweifel, ob der Arzt diese Fehler im Wissen und mit dem Willen begangen habe, die Axa zu bevorteilen. Da eine absichtliche Fälschung nicht nachgewiesen werden konnte, erfolgte nun dieser von den Medien als «zweitklassig» bezeichnete Freispruch. In einem parallelen Verfahren hat das Bundesgericht die Axa in der Zwischenzeit aber aufgefordert, ihren Entscheid im Fall dieser Frau noch einmal zu prüfen. Dies gilt aber nicht für hunderte weitere «Patienten» des kritisierten Chefarztes. Der Freispruch erlaubt nicht, die vom Zentrum «Römerhof» erstellten Gutachten systematisch zu überprüfen.

Der Arzt hat Zürich mittlerweile verlassen und im Kanton Schwyz eine neue medizinische Abklärungsstelle eröffnet. Ohne dass das BSV oder eine andere Behörde etwas dagegen einzuwenden hatten.

Wenn Sie selbst wieder einmal mit dem Thema IV-Missbrauch konfrontiert werden, vergessen Sie nicht, diesen Fall zu erwähnen!

Unfallversicherung

2011 sank die Zahl der von der Suva geleisteten neuen Invalidenrenten gegenüber 2010 um 12,7 Prozent. Ein neues Rekordtief, umso mehr, als die Zahl der Unfälle und Berufskrankheiten leicht zunimmt (+ 1,6 Prozent).

Im Vergleich zu 2003 ging die Zahl der Neurenten um fast 50 Prozent zurück, damit sanken auch die Kosten für die Unfallversicherung (von 1,029 Milliarden Franken auf 482,4 Millionen).

Diese Ergebnisse «bestätigen die erfolgreiche Strategie, die Wiedereingliederung von Verunfallten ins Berufsleben ins Zentrum zu rücken», schreibt die Suva in einer Medienmitteilung. Die Unfallversicherung hat ein Bonussystem eingeführt, das als Anreiz für Arbeitgeber wirken soll, Verunfallten eine Stelle anzubieten. Während der Einarbeitungszeit zahlt die Suva Taggelder und übernimmt die Kosten für Anpassungen am Arbeitsplatz. Wird der Verunfallte anschliessend fest angestellt, zahlt sie dem Unternehmen einen Bonus von maximal 10 000 Franken aus. «Diese Initiative stösst bei den Unternehmen auf eine gute Resonanz. 2011 konnte die Suva mehr als 60 Menschen so einen Arbeitsplatz verschaffen.» Und wann gibt es ein solches Bonussystem in der Invalidenversicherung?

AHV

Ist die IV ein Testlauf, um zu sehen, welche Leistungskürzungen umsetzbar sind und welche nicht? Mit den vorgeschlagenen Leistungskürzungen und der Anpassung der Elternrenten bricht die zweite Tranche der 6. IV-Revision ein Tabu. Die AHV folgt: In einer Motion fordert Guy Parmelin (SVP/VD), dass AHV-RentnerInnen keine Kinderrenten mehr ausbezahlt werden. In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat vor, die Kinderrenten von heute 40 Prozent auf 30 Prozent der Hauptrente zu kürzen. Klingelt's bei Ihnen?

Die Altersversicherung gewährt Renten für Kinder bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre, falls diese in Ausbildung sind. Da es immer mehr späte Väter (und seltener auch späte Mütter) gibt, steigen auch die Kosten für die AHV: von 6 Millionen Franken 2001 auf 11,6 Millionen 2010.

BVG

Bis zum 30. April hatten die betroffenen Kreise Zeit für eine Stellungnahme zum Bericht des Bundesrates über die Zukunft der 2. Säule. Und sie haben sich – gelinde gesagt – nicht zurückgehalten. Bei einer Anhörung eher selten zu sehen, jagte eine Medienkonferenz die andere, es häuften sich Medienmitteilungen: Jede Interessengruppe versuchte, Einfluss auf den Bundesrat auszuüben. Dies der Beweis – falls er noch nötig wäre –, dass das Thema berufliche Vorsorge eine politische Priorität ist.

Die Rechte und die Wirtschaftsverbände vertreten dieselben Forderungen: Beibehaltung der drei Säulen, rasche Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,4 Prozent. Andernfalls wird eine Rentenaltererhöhung von 65 auf 67 Jahre verlangt. Allerdings sind keine flankierenden Massnahmen vorgesehen, damit über 55-jährige Erwerbstätige weiterbeschäftigt werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt einen Ausgleich der Beiträge der 2. Säule zwischen den Altersklassen ab, mit dem die Sozialabgaben für die über 55-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt verringert werden sollen. «Die Arbeitgeber müssen einfach mehr daran denken, ältere Arbeitnehmer einzustellen, um ihren Bedarf zu decken», rät Arbeitgeber-Direktor, Thomas Daum, in Le Temps.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert den Bericht zur 2. Säule heftig. Er meint, das BSV zeichne ein zu pessimistisches Bild, indem es sich auf unvollständige Zahlen berufe. Zum einen müssten die Anlagerenditen auf der Basis eines anderen Zeitraums als 2000 bis 2010 errechnet werden, in dem zwei grosse Börsenkrisen stattgefunden hätten. Zum anderen dürften die Lebenserwartung oder die durchschnittliche Dauer der Rentenauszahlung nicht allein auf den Statistiken der Pensionskassen der Beamten berechnet werden. Dies, da Beamten eine längere Lebenserwartung hätten als der Durchschnitt der ArbeitnehmerInnen, unterstreicht der SGB. Für die Gewerkschaftszentrale müssen weder Umwandlungssatz noch Rentenalter angepasst werden, um die finanzielle Stabilität des Systems zu sichern. Allgemein vertreten der SGB und die SP die Forderung nach einer Stärkung der AHV gegenüber der 2. Säule.

Krankenversicherung

Medikamentenpreise

Die Medikamentenpreise dürften um fast 6 Prozent jährlich sinken. Veranlasst durch den neuen Gesundheitsminister Alain Berset hat der Bundesrat entschieden, die Preise wegen der Euroschwäche zu senken. Seit dem 1. Mai wird ein neuer Eurokurs von 1,29 Franken für Medikamente angewandt, anstelle von 1,58 Franken (der 2009 festgelegt worden war). Insgesamt dürften damit bis 2014 für die Grundversicherung Einsparungen von 240 Millionen Franken möglich sein. Diese Summe könnte sich bereits im Herbst auf die Krankenversicherungsprämien auswirken.

Die starke Pharmalobby hat sich aber bereits in die Bresche geworfen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat eine Motion beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, zusammen mit den Versicherern und der Pharmaindustrie eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die SGK-N begründete diesen Entscheid mit dem starken Franken, der die Pharmabranche belastet. Ein Fehler, meint Preisüberwacher Stefan Meierhans. Der Bundesrat sei der Branche bereits entgegenkommen, indem er einen Eurokurs von 1,29 Franken anwende und nicht den effektiven Kurs von 1,23 Franken.

National- und Ständerat müssen noch über diese Motion entscheiden.

Anstieg der Gesundheitskosten gebremst

Gemäss den vorläufigen Zahlen für 2010 sind die Ausgaben für das Gesundheitswesen weniger stark gestiegen (+2,5 Prozent) als im Mittel in den Vorjahren (+3,7 Prozent). Mit Ausgaben von 62,5 Milliarden Franken betrug der Anteil der Gesundheit am Bruttoinlandprodukt fast 11,4 Prozent. Am bedeutendsten waren die Steigerungen der Kosten bei der ambulanten Behandlung durch Krankenhäuser (+9,5 Prozent) und Ärzte (+3,2 Prozent). Im Mittel wurden für jeden Einwohner der Schweiz im Gesundheitswesen 661 Franken ausgegeben, 333 Franken wurden von den Versicherungen gedeckt (Obligatorische Krankenpflegeversicherung, Zusatzversicherungen, AHV, IV, UV), 166 Franken zahlten die Haushalte zusätzlich zu den Krankenkassenprämien, 155 Franken trug der Staat und 7 Franken private Stiftungen.

Arbeitslosenversicherung

Seit Monaten bewegt sich die Arbeitslosenquote in der Schweiz trotz Krise um die 3 Prozent. Dieser relativ niedrige Wert ist zum Teil dadurch zu erklären, dass sich junge Mütter nach einer Kündigung nicht bei den kantonalen Arbeitslosenkassen melden. Sie kümmern sich lieber um ihre Kinder und bleiben zu Hause, statt stempeln zu gehen, so Yngve Abrahamsen vom Zürcher Forschungsinstitut (KOF) in «20 Minuten». Im vierten Quartal 2011 waren in der Schweiz rund 66 000 Personen als arbeitslos gemeldet. Tatsächlich waren aber fast 96 000 ohne Stelle. Am stärksten betroffen sind Frauen mit Kleinkindern: «Wenn man die hohen Kosten der Fremdbetreuung dem Arbeitslosenentgelt gegenüberstellt, fällt der Verzicht nicht stark ins Gewicht», sagt Yngve Abrahamsen. «Das hohe Einkommensniveau in der Schweiz erlaubt es zudem vielen Paaren, mit nur einem Lohn auszukommen.»

Verschiedenes

Bedingungsloses Grundeinkommen

Mitte April wurde die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» lanciert. Die Initianten haben bis im Oktober 2013 Zeit, die 100 000 Unterschriften zusammenzubringen, damit das Volk über die Frage entscheidet, ob alle ein Grundeinkommen erhalten sollen. Die Frage der Finanzierung und Höhe dieses Einkommens wird in der Initiative nicht geregelt. Laut Oswald Sigg, Mitglied des Initiativkomitees, müsste mit 2000 bis 2500 Franken pro Monat gerechnet werden, damit jeder vom Zwang befreit würde, für den Lebensunterhalt arbeiten zu müssen. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen (vgl. AGILE 1/10 «Existenzsicherung? – Grundrecht einfordern – neue Lösungen diskutieren») soll die Deckung der grundlegenden Bedürfnisse von einer Erwerbsarbeit entkoppelt und jedem ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden. Die Finanzierung würde zum Teil durch die Reorganisation des Sozialstaats (AHV IV, ALV usw.) gesichert. Über den restlichen Teil ist noch zu diskutieren: Steuer- oder MWST-Erhöhung, Besteuerung des Kapitalverkehrs, Ökosteuer etc. Mehr Informationen zur Volksinitiative finden sich unter http://www.bedingungslos.ch.

Neues bekanntes Gesicht im BSV

Am 1. Juli tritt der 56-jährige Berner Jürg Brechbühl die Nachfolge von Yves Rossier an der Spitze des Bundesamtes für Sozialversicherungen an. Der neue Direktor kennt das BSV gut, da er bereits früher während 23 Jahren im BSV arbeitete, zuletzt als Vizedirektor. 2005 verliess er die Bundesverwaltung und war in einem privaten Unternehmen für Beratung und Verwaltung für Vorsorgeeinrichtungen tätig. Die Mitarbeitenden, die bereits beruflich mit ihm zu tun hatten, freuen sich, wieder mit ihm zu arbeiten.

Quellen vom 1. Februar bis 30. April 2012: «Le Temps», «Tages-Anzeiger», «NZZ», «Hebdo», Medienmitteilungen der Bundesverwaltung.

Übersetzung: Susanne Alpiger