Wie habe ich eine Arbeitsabklärung der IV erlebt?

Die Invalidenversicherung hat mich zu einer vierwöchigen Arbeitsabklärung aufgeboten. Ich habe ein Tagebuch auf der Website AMA-Bericht verfasst, weil der Zwang zur Abklärung mich unglücklich gemacht hat. Es freut mich, dass mein Tagebuch nicht nur mir hilft, sondern auch anderen!

Von Cam Ly, Hausfrau, und Daniel Ly, Selbständigerwerbender

Letzten Herbst bekam ich, Cam Ly, einen Brief von der Invalidenversicherung. Es war eine freundliche Einladung, einen Termin für eine «Arbeitsabklärung» abzumachen. Ich las: «Eine solche Abklärung ist sinnvoll und notwendig, um die Rentenabklärung zu beschleunigen.» Die Abklärung soll vier Wochen, je von Montag bis Freitag dauern.

Was bedeutet das für mich?

Ist diese Abklärung freiwillig? Ich fragte auf der Fachstelle für Gehörlose nach. Nein. Sie ist Pflicht. Warum eigentlich? Wie kommt die Invalidenversicherung dazu, mich knallhart für vier Wochen abzukommandieren?

Mitwirkungspflicht

Der Grund ist die Mitwirkungspflicht: «Von Versicherten wird erwartet, dass sie sich aktiv an der Umsetzung aller zumutbaren Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen [...] beteiligen.» Das steht so im Informationsblatt der Invalidenversicherung und sinngemäss auch im Gesetz. Versicherte haben die Pflicht, Schäden zu vermeiden. Wenn es brennt, versucht man selber zu löschen oder ruft die Feuerwehr und wartet nicht, nur weil die Feuerversicherung sowieso bezahlt. Das ist sinnvoll und vernünftig.

Bei der Invalidenversicherung jedoch ist der «Schaden», die Invalidität, schwer abzugrenzen. Nur schon die Frage, wie können Menschen mit Behinderungen den Schaden mindern, ist wirklich knifflig. Menschen sind ja nicht freiwillig behindert. Um dieses Problem der Invalidenversicherung besser zu verstehen, denken wir sie uns in einem Gedankenexperiment weg und gründen eine neue staatliche Behörde für Menschen mit Behinderungen. Was wären ihre Aufgaben? Zwangsmassnahmen für Betroffene? Wäre das eine gute Idee? Wäre es nicht sinnvoller, Hindernisse in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Betroffenen und der Gesellschaft abzubauen oder zu überwinden?

Eine Folge der Mitwirkungspflicht: Macht man bei Abklärungen nicht mit, könnte die IV eine Rentenkürzung verfügen. Eine Beschwerde dagegen wäre ziemlich aussichtslos, weil die Gerichte finden werden, man sei «selber schuld», wenn man bei den Abklärungen nicht mithilft.

Wer bin ich?

Nun zurück zu meiner Person. Wer bin ich? Ich bin in der Stadt Saigon in Vietnam geboren. Bei der Geburt hatte ich zuwenig Luft und bekam dadurch eine Körperbehinderung. Ich bin körperlich etwas eingeschränkt, aber brauche keinen Rollstuhl. Früher trug ich einen gepolsterten Helm, weil ich oft mit dem Kopf anschlug. Zusätzlich bin ich hörbehindert, weil ich als Baby eine Hirnhautentzündung hatte. Ich fühle mich heute in der Gebärdensprachgemeinschaft der Gehörlosen wohl. Mein Mann ist auch gehörlos.

Nach dem Ende des Vietnamkrieges musste meine Familie übers Meer nach Malaysia flüchten. Das Schweizerische Rote Kreuz hat einen Teil meiner Familie als Flüchtlinge angenommen und in die Schweiz geholt. Ich war sieben Jahre alt, als ich in Münchenbuchsee in der Sprachheilschule eingeschult wurde.

Wie habe ich auf die «Einladung» von der IV reagiert?

Der Zwang zur Abklärung hat mich zutiefst frustriert. Ich fühlte mich von der Invalidenversicherung in meiner Persönlichkeit abgelehnt. Meine Träume und meine Wünsche spielten überhaupt keine Rolle. Mehrere Monate lang kaute ich daran herum. Was kann ich machen? Wie kann ich meine Selbstbestimmung und meine Freiheit bewahren? Ich fragte die Fachstelle, ob eine «Kündigung» möglich sei. Es ist nicht möglich. Das zeigt auf, dass etwas faul ist im Sozialsystem der Schweiz. Wo bleibt die persönliche Freiheit, auf die jede und jeder in der Schweiz Anspruch hat? Ich spielte ernsthaft mit den Gedanken, auszuwandern. Meine Ablehnung war so stark, dass ich psychosomatische Probleme bekam. Erst im Januar hatte ich eine zündende Idee: Ich mache zwar mit, aber ich schreibe darüber ein Tagebuch! So ist meine Website AMA-Bericht entstanden. Es war für mich ein Frustventil, und ist es immer noch.

Zu meiner grossen Überraschung haben sich viele Menschen bei mir gemeldet. Es sei wichtig, dass ich über meine persönlichen Erfahrungen berichte. Es stimmt: Es gibt praktisch keine anderen Erfahrungsberichte. Warum eigentlich? Vielleicht, weil Menschen, die von der Invalidenversicherug abgeklärt werden, unter Druck stehen, Angst haben und verunsichert sind. Es braucht Mut, gerade während einer Abklärung gegen die Invalidenversicherung zu schreiben. Ausserdem schlaucht so eine Abklärung körperlich und psychisch. Auch ich hatte grosse Mühe, am Abend noch einen Bericht für das Tagebuch zu schreiben. Kein Wunder, gibt es kaum persönliche Berichte darüber.

Beginn der Abklärung

Ende Januar ging dann die Abklärung los. Beim Antrittsgespräch war mein Mann auch dabei. Eine Dolmetscherin übersetzte für uns. Es sassen zwei Frauen von der IV am Tisch. Trotz der Übersetzung wussten mein Mann und ich nicht, dass eine von ihnen die Ärztin war. Das ist typisch für eine Kommunikationsbarriere! Solche Barrieren kann man mit Vertrauen und Offenheit gut überwinden. Weil genau das bei der IV fehlt, sind Missverständnisse unvermeidbar. In der Einladung steht: «[Sie werden] dabei von einem Arzt [...] begleitet». Ist eine solche «Begleitung» nicht ein reiner Witz, wenn man nicht einmal weiss, welche Person welche Rolle spielt?

Gedanken zur Kommunikation

Die Ärztin fragte meinen Mann, warum überhaupt er Hörgeräte trägt, wenn er sowieso Dolmetscher benötigt. Diese Frage finden mein Mann und ich komplett fehl am Platz. Mein Mann schrieb einmal:

Kommunikation hat drei Merkmale:

Für mich als Gehörloser kein Problem: ein Dialog in Deutsch, einen Artikel schreiben, Zeitung lesen, einen Monolog halten. Bei mündlicher Kommunikation in der Gruppe als Zuhörer brauche ich aber Hilfe!

Hörende Fachpersonen verstehen das nicht, weil sie selber nicht betroffen sind. Betroffene sind die besten Fachpersonen, die es gibt. In der Schweiz werden sie leider nicht ernst genommen. Man unterstellt ihnen, dass sie vor lauter Betroffenheit die wesentlichen Punkte aus den Augen verlieren.

Während der Abklärung

In den Tagen nach dem Antrittsgespräch gab es verschiedene Testaufgaben, um meine Kompetenzen zu messen. Manchmal musste ich die langweiligen Übungen drei Mal wiederholen. Es waren Büroaufgaben wie Kassabuch führen, Blätter sortieren, Word-Layouts gestalten, aber keine produktiven Aufgaben. Ich musste mich konzentrieren und wurde schnell müde.

Bei einer Bewertungsbesprechung erfuhr ich, dass ich 35 Prozent der auf dem Arbeitsmarkt erwarteten Leistung erbringen könne. Ich war aber am Nachmittag bereits so müde, dass ich nicht mehr aufnahmefähig war, und nicht sicher bin, ob ich alles verstanden habe.

Im Antrittsgespräch hatte man mir versprochen, dass es keine repetitiven feinmotorischen Aufgaben geben werde. Ich bekam aber trotzdem Aufgaben, wo Feinmotorik nötig war, zum Beispiel Briefe einpacken, mit einem Schraubenschlüssel mit Geschick und Kraft Muttern lösen oder Tasten einer Tastatur einsetzen. Wegen dieser Aufgaben bekam ich einen entzündlichen Schub in der rechten Schulter. Dort hatte ich wegen langjähriger Versandarbeiten Abnützungserscheinungen. Mein Hausarzt verschrieb mir Schmerzmittel, Physiotherapie und Krankheitstage.

Abbruch der Abklärung

Nach zwei Wochen bekam ich, als ich krank zuhause war, die überraschende Nachricht, dass die Ärztin einen Abbruch der Abklärung angeordnet hat. Ich war perplex und konnte es anfangs gar nicht glauben. Aber dann war meine Erleichterung wirklich gross! Ich muss diese doofen Arbeiten nicht mehr machen!

Aber dafür weiss ich nicht, wie es weiter geht. Ich habe keine Ahnung, was der Abbruch der Abklärung für Folgen hat. Das ist typisch für die Invalidenversicherung! Reicht man ein Gesuch ein, hängt man für einige Wochen in der Luft. Man ist abhängig von der Annahme oder Ablehnung eines Gesuchs. Das ist ein System, das voll Paternalismus ist. Gleichgültige Bürolisten hinter Aktenbergen fällen weltfremde Entscheide. Wo bleiben Menschlichkeit und Würde?

Die Abklärung hat sehr gefordert. Zum Glück hat mein Mann mir ein Notfallsystem über SMS angeboten: Ich konnte jederzeit meinen Mann um Hilfe rufen. Bei den Schraubenschlüsseln habe ich das gemacht, und er ist mich abholen gekommen.

Fazit

Wird die Mitwirkungspflicht bei der vierwöchigen Arbeitsabklärung übermässig strapaziert? Es ist eine harte Zwangsmassnahme, Menschen mit Beeinträchtigungen für vier Wochen zu einem hundertprozentigen Arbeitspensum aufzubieten. Schon allein der Arbeitsweg kann eine grosse Belastung sein!

Es ist verständlich, dass Menschen mit Behinderungen grosse Angst haben, sich abklären zu lassen. Sie befürchten den Verlust ihrer Souveränität. Wenn einer müde und abgeschlagen ist, fehlt die Kraft, sich gegen Übergriffe während der Abklärung zu wehren.

In meinem Fall kam dazu, dass die Kommunikation schlecht und nicht vertrauenswürdig war. Versprechen wurden nicht eingehalten. Zudem wurde ich wegen der Abklärung krank.

Ich hoffe, dass die Invalidenversicherung mit dieser Abklärungspraxis aufhört. Sie ist nicht menschlich und macht Leute unglücklich und krank.