Die Einführung des Assistenzbeitrags ist für AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz der wichtigste Teil der 6a IVG-Revision. Der Assistenzbeitrag ermöglicht einen Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
AGILE freut sich über die Einführung eines Assistenzbeitrags – ein langjähriges Anliegen der Selbsthilfe. Im Gegensatz zur ursprünglichen Vorlage erhalten nun alle Volljährigen grundsätzlich Zugang zum Assistenzbeitrag. Der Bundesrat legt fest, unter welchen Voraussetzungen beschränkt Handlungsfähige keinen Zugang haben. Umgekehrt legt er auch fest, unter welchen Voraussetzungen Minderjährige Anspruch auf den Assistenzbeitrag haben. In der Ausgestaltung bleibt der Zugang zum Assistenzbeitrag jedoch immer noch diskriminierend: Menschen mit einer geistigen, einer psychischen oder einer Sehbehinderung sind weiterhin benachteiligt, weil Assistenzleistungen nur im Anstellungsverhältnis erlaubt sind, und die Assistenz von Angehörigen weiterhin unbezahlt bleibt.
AGILE begrüsst den neuen Finanzierungsmechanismus und damit die Entkoppelung des Bundesbeitrags an die IV von den IV-Ausgaben. Diese Koppelung war in den Jahren mit Ausgabenwachstum ein Vorteil. Mit den Ausgabenkürzungen und weiteren Sparmassnahmen erwies sie sich aber als Nachteil für die Volksversicherung. Denn mit jeder Senkung der Ausgaben sinkt auch der Beitrag des Bundes an die IV. Dank dem neuen Finanzierungsmechanismus kommen die Sparbemühungen der IV in Zukunft direkt und vollumfänglich der Rechnung der IV zu Gute.
Und wieder bleiben die Arbeitgeber in einer IV-Revision unerwähnt. Eine Mini-Quote blieb chancenlos. Tausende Versicherte stehen wohl schon bald ohne Rente und ohne Arbeit da. Sie und ihre Familien werden mit noch weniger Geld auskommen müssen als bisher und allenfalls sogar bei der Sozialhilfe anklopfen müssen.
Kaum jemand kann die Schlussbestimmung wiederholen, geschweige denn, sie verstehen. Sie ist nach einhelliger Meinung verschiedener Fachleute aus Medizin und Recht derart weit gefasst, dass sie auf viele psychische Krankheiten angewendet werden kann. Dürfen wir Bundesrat Didier Burkhalter beim Wort nehmen, dass die Renten von schwer psychisch kranken Menschen nicht gefährdet sind?
Mit der 6b plant der Bundesrat eine weitere Spar-Attacke auf die IV-Renten und setzt die Existenzgrundlage Tausender Versicherter aufs Spiel. AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz lehnt den weiteren massiven Rentenabbau ab und bekämpft die 6b wenn nötig mit dem Referendum.
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz setzt sich seit 1951 für die Existenzsicherung von Menschen mit Behinderung ein. Der Dachverband vertritt die Interessen von 40 Behinderten-Organisationen. Diese repräsentieren Menschen aller Behinderungsgruppen und ihre Angehörigen.
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz setzt sich seit 1951 für die Existenzsicherung und Integration von Menschen mit Behinderung ein. Der Dachverband vertritt die Interessen von über 40 Behinderten-Organisationen. Diese repräsentieren Menschen aller Behinderungsgruppen und ihre Angehörigen.
Kontakt:
Eva Aeschimann, Bereichsleiterin Öffentlichkeitsarbeit
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz,
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eva.aeschimann@agile.ch
Link zur Dokumentation der 6. IV-Revision
Medienmitteilung vom 3. März 2011
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