Für eine bessere Anerkennung der Unterschiedlichkeit

Von sich zu sprechen und sich zu beschreiben ist nicht einfach. Welche Informationen sind wichtig? Wie verhindert man, dabei einen überheblichen Eindruck zu machen? Wie verfällt man nicht einem ungesunden Egozentrismus? Mit diesen Fragestellungen im Kopf versuche ich, mein Verständnis des Begriffs Gleichstellung darzustellen.

Von Pierre Margot-Cattin, Vizepräsident Gleichstellungsrat Egalité Handicap

Kurze Biografie

Zuerst zu den Fakten. Ich wurde 1964 in Le Locle geboren und absolvierte meine gesamte obligatorische Schulzeit im Internat, d.h. in einem Schulheim für Behinderte. Auf Gymnasialstufe besuchte ich später eine so genannt normale Schule, wohnte aber weiterhin im Internat. In diesem Lebensabschnitt wurde ich mir des Begriffs der Unterschiedlichkeit bewusst. Das Leben in der Gemeinschaft im Internat hat mir aber auch gezeigt, was Solidarität, Teilen und Einsatz für die Interessen der Gruppe bedeuten.

Nach der Wirtschaftsmaturität absolvierte ich ein Rechtsstudium an der Universität Neuenburg und erlangte bald auch das Anwaltspatent. Die Tätigkeit als selbstständiger Anwalt brachte mir viel Befriedigung, aber auch einige Probleme. Ich fühlte mich rasch hin- und hergerissen zwischen der Notwendigkeit, die Interessen meiner Klienten um jeden Preis zu verteidigen, und einem gewissen Gefühl eines Mangels an Menschlichkeit in den zwischenmenschlichen Beziehungen. Deshalb habe ich mich von der Tätigkeit als Jurist schrittweise gelöst und mich vermehrt Fragen im Zusammenhang mit Interessenvertretung zugewandt, insbesondere im Rahmen der Organisation Procap und anschliessend beim Abenteuer Expo 02. Ich habe mich entschlossen, an der Universität Neuenburg noch einmal zu studieren und zwar Ethnologie.

Heute unterrichte ich an der Fachhochschule Westschweiz (Hes-so) im Studiengang Soziale Arbeit am Walliser Standort in Siders. Ich beschäftige mich vor allem mit Fragen der sozialen und medizinischen Anthropologie und spezifisch mit der Konzeptualisierung des Begriffs Behinderung und seiner Auswirkungen in der Entwicklung der Kulturen und Gesellschaften. Ich bin verheiratet und Vater eines 8-jährigen Buben. Kleines, nicht ganz bedeutungsloses Detail: Ich wurde mit einer Arthrogryposis multiplex congenita (AMC, einer Gelenksteife) geboren und bin heute mit dem Elektrorollstuhl unterwegs.

Respekt vor Singularitäten

Das Engagement im Gleichstellungsrat Egalité Handicap war für mich eine wichtige Entscheidung. Ich sehe darin eine Gelegenheit, meine im Bereich des Behinderungsbegriffs erworbenen theoretischen Kenntnisse für das Konzept der Singularität zu nutzen. Der Gleichstellungsbegriff ist komplex. Obwohl er von entscheidender Bedeutung ist, um rechtliche Sicherheitsmassnahmen zu errichten und Diskriminierungen zu vermeiden, ist er meiner Ansicht nach eine Utopie, nach der wir streben sollten.

Es scheint mir tatsächlich wichtiger zu sein, das Recht auf Unterschiedlichkeit und auf Singularität zu unterstreichen, als eine vollständige Gleichstellung zwischen den Menschen zu erreichen. Dabei droht nämlich die Gefahr einer Nivellierung und Uniformisierung der Gesellschaft. Hingegen läuft meiner Meinung nach eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Nichtbeachtung des Rechts auf Unterschiedlichkeit den Grundprinzipien klar zuwider, die im Rahmen der Menschenrechte anerkannt und teilweise in unserer Bundesverfassung übernommen wurden.

Aus dem Anspruch auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung leitet sich auch die Möglichkeit ab, Massnahmen zur positiven Diskriminierung einzuführen, um diejenigen Bevölkerungsgruppen zu fördern, die ohne diese besonderen Massnahmen ihre Rechte nicht ausüben können.

Künftige Baustellen

Im öffentlichen Verkehr, im Bauwesen und in den Arbeitsbeziehungen mit dem Bund sind nach dem Inkrafttreten des BehiG deutliche Fortschritte feststellbar. Die Hauptproblematik in Bezug auf eine echte Anwendung und Beachtung des gesetzlichen Rahmens liegt meiner Ansicht nach aber im Missverhältnis zwischen dem bestehenden Gesetzesrahmen und der Wahrnehmung (Repräsentation) von Behinderung in der Mentalität der Schweizer Bevölkerung.

So liegt mein erster Handlungsschwerpunkt in der Einführung einer echten Gleichstellungspolitik und einer Handlungsstrategie, die auf allen politischen Ebenen unseres Landes entwickelt wird. Mit gezielt auf die politischen Partner und allgemein auf die Bevölkerung zugeschnittenen Sensibilisierungsmassnahmen soll eine Mentalitäts-Änderung erreicht werden. Und zwar so, dass die Akzeptanz der Unterschiedlichkeit normal wird, und es für eine moderne Gesellschaft inakzeptabel wird, dass Diskriminierungen aufgrund von Ungleichbehandlungen geschehen.

Die Diskussion über die Gleichstellung sollte Eingang finden in alle Schweizer Haushalte beispielsweise über eine breite Präsenz in den Medien. Wir müssen uns darauf konzentrieren, auf die Probleme der Menschen mit Behinderung im Alltag jede Woche neu hinzuweisen oder in Erinnerung zu rufen, sei es in der Werbung oder in den Medien. Gleichzeitig müsste eine solche Sensibilisierungskampagne gezielt bei der konkreten, politischen Umsetzung durch Politiker und Behörden lanciert werden. Auf diese Weise würden sich sowohl Politik als auch Bevölkerung schrittweise bewusst, dass Ungerechtigkeit und Diskriminierung nicht tolerierbar sind. Meiner Meinung nach bringt die Einwirkung auf die Mentalität der Schweizer Bevölkerung mehr als die Verstärkung eines Gesetzesrahmens, der häufig zu wenig gut oder überhaupt nicht beachtet wird.

Die Vernehmlassung und rasche Verabschiedung des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein vorrangiges Ziel. Die UNO-Konvention deckt den Alltag der Menschen mit Behinderung umfassend ab und sieht einen allgemeinen Schutz für die Beachtung einer vollständigen gesellschaftlichen Partizipation vor. Die geltende schweizerische Gesetzgebung hingegen ist in zahlreichen Alltagsbereichen lückenhaft und kann keine volle Gleichstellung garantieren. Der Bereich der privaten Arbeitsbeziehungen insbesondere muss klar angepasst und weiterentwickelt werden.

In seiner Ausgestaltung und Philosophie sieht das UNO-Übereinkommen eher ein Verbot unterschiedlicher Behandlung als ein Recht auf Gleichstellung vor. Dies ist im Sinn der Anerkennung des Rechts auf Unterschiedlichkeit und eine klare Botschaft im Hinblick auf die Entwicklung einer diskriminierungsfreien Gesellschaft. Dieser Text ist ein auf internationaler Ebene einmütig anerkanntes Instrument. Die Schweiz kann nicht anders, als einem international anerkannten Begehren zu folgen, das auf der Grundlage von Reflexionsgruppen basiert, in denen erstmals Menschen mit Behinderung direkt beteiligt waren.

Übersetzung: Susanne Alpiger