Dank des technologischen Fortschritts hat sich der Alltag Gehörloser und Hörbehinderter in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert. Die Gebärdensprache wird zunehmend anerkannt, und wir können zur Vereinfachung der Kommunikation auf Gebärdensprache-DolmetscherInnen zurückgreifen. Dennoch ist nichts garantiert. Es gibt noch viel zu verbessern, damit Gleichstellung Realität wird.
Von Eva Hammar, Medienverantwortliche, Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB)
Heute muss ich früh aufstehen, da ich an eine Sitzung in Lausanne fahre. Wie immer vibriert mein treuer und unerlässlicher Wecker, der an meinem Kissen befestigt ist, genug stark, um mich selbst aus dem Tiefschlaf zu wecken.
Dank meinem Smartphone kann ich mir beim Frühstück die neuesten Nachrichten des Tages und die in der Nacht eingegangenen E-Mails zu Gemüte führen. Dies ersetzt das Radio, das ich nicht hören kann.
Es ist Zeit aufzubrechen! Ich steige auf mein Velo und flitze zum Bahnhof. Dort schaue ich auf der Anzeigetafel, ob mein Zug rechtzeitig und auf dem gewohnten Geleise abfährt. Ich springe in den Zug und hoffe, dass es während der Reise keine unvorhergesehenen Ereignisse gibt: Die Durchsagen im Zug werden immer noch nicht visuell angezeigt. Ich bin schon in unangenehme Situationen geraten, da ich die nur mündlich angekündigten Änderungen nicht mitbekommen habe. Zum Glück gibt es an diesem Morgen keine Überraschungen und mein Zug kommt wie geplant in Lausanne an. So treffe ich rechtzeitig zur Sitzung am Lausanner Sitz des SGB ein.
An diesem Morgen nehmen Gehörlose und Hörende an der Sitzung teil, die die Gebärdensprache nicht gut beherrschen. Dank dem Gebärdensprache-Dolmetscher, der an allen «gemischten» Sitzungen anwesend ist, funktionieren die Diskussion und die Kommunikation problemlos.
Die Mittagspause nutze ich, um der Klassenlehrerin meines fünfjährigen Jungen ein SMS zu senden und sie zu fragen, wie es mit der Reservation eines Gebärdensprache-Dolmetschers für den nächsten Elternabend aussieht. Seit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im Jahr 2004 müssen öffentliche Schulen die Kosten für Dolmetscher übernehmen, wenn gehörlose Eltern solche benötigen.
Zu meiner grossen Überraschung antwortet sie, dass der Direktor ihr leider mitgeteilt habe, dass sie keinen diplomierten Dolmetscher mehr beiziehen könne wie üblich, sondern eine Person, die als «Kommunikationshilfe» arbeitet! Ich finde dies merkwürdig, aber bevor ich reagiere, frage ich bei meinen gehörlosen KollegInnen nach. Eine von ihnen hatte bereits mit dieser Kommunikationshilfe zu tun. Es handelt sich um einen Herrn ohne Dolmetscherdiplom, der sich in der Gebärdensprache nicht einmal korrekt ausdrücken kann!
Verdutzt frage ich mich, weshalb diese Person für Dolmetschaufgaben eingesetzt wird? Man sagt mir, dass sie ganz einfach weniger koste als ein diplomierter Dolmetscher. Ich bin schockiert. Ich werde so rasch wie möglich mit der Lehrerin meines Sohnes Kontakt aufnehmen, um ihr meine Sicht der Dinge darzulegen.
Bei diesem Gespräch erkläre ich ihr, dass die Gebärdensprache eine eigenständige Sprache ist. Weiter erläutere ich, dass der Dolmetscherberuf eine Tätigkeit ist, die zunächst einmal die perfekte Beherrschung der Gebärdensprache (deren Erwerb im Allgemeinen gleich lange dauert wie der mündliche Erwerb irgendeiner Sprache) sowie eine universitäre Bildung erfordert, um die Dolmetschtechniken zu erlernen (ca. zwei Jahre). Deshalb ist es logisch, dass die Tarife für die Leistungen der Gebärdensprache-DolmetscherInnen jenen anderer professioneller DolmetscherInnen entsprechen.
Aus diesem Grund kann ich nicht akzeptieren, dass man eine «Kommunikationshilfe» beauftragt, die nicht in der Lage ist, die am Elternabend gemachten Aussagen richtig und vollständig zu übersetzen.
Der Lehrerin tut es schrecklich leid: Der Direktor hat die Anweisung von oben erhalten, aus Kostengründen keine professionellen DolmetscherInnen mehr zu beauftragen.
Als sie mein niedergeschlagenes Gesicht sieht, will sie mir einen Gefallen tun und sagt: «Sie müssen nicht an den Elternabend kommen. Ich kann Ihnen ja zusammenfassen, was gesagt wurde». Trotz ihrer offensichtlichen guten Absicht verstehe ich die Welt nicht mehr: Habe ich nicht mehr das Recht, gleichberechtigt am Elternabend einer Genfer öffentlichen Schule teilzunehmen? Muss ich mich mit einer Zusammenfassung der Informationen begnügen, während die anderen Eltern das Recht auf eine vollständige Information haben?
Empört über diese Diskriminierung gebe ich der Lehrerin zu verstehen, dass mir diese Lösung gar nicht passt und ich mich gegenüber den anderen Eltern ausgegrenzt fühle. Bereitwillig sagt sie mir, dass sie alles dafür tun wird, damit ich die Dienste eines offiziellen Gebärdensprache-Dolmetschers in Anspruch nehmen kann.
Nach diesem Gespräch hat die Lehrerin mehrmals mit dem Schuldirektor gesprochen, der leider auf seinem Standpunkt beharrt hat. Schliesslich hat sie dank sehr wohlgesinnten Vermittlern und viel Glück Recht bekommen, so dass am Elternabend ein echter Gebärdensprache-Dolmetscher anwesend war. Was für eine Erleichterung! Aber die Freude ist von kurzer Dauer. Tatsächlich steht nicht fest, ob wir an den nächsten Elternabenden wieder von den Diensten eines offiziellen Gebärdensprache-Dolmetschers profitieren können. Es geht also weiter...
Als ich am Abend, immer noch schockiert über diesen Rückschritt bei den Rechten der Gehörlosen, nach Hause komme, rufe ich meine gehörlose Freundin Delphine via Skype an. Dank einer in unseren PCs integrierten Webcam können wir direkt in Gebärdensprache oder schriftlich miteinander kommunizieren.
Nach diesem Gespräch ziehe ich Bilanz über diesen Tag. Ich stelle fest, dass mir die technologischen Neuheiten enorm viele Möglichkeiten gegeben haben, um mich auf visuelle Weise zu informieren und zu kommunizieren. Es ist toll, dass ich meine Freunde und Kollegen einfach per SMS, per Skype/Webcam oder per E-Mail kontaktieren kann! Ebenfalls sehr wertvoll sind Hörhilfen, vibrierende Wecker und Leuchtsignale, die uns anzeigen, wenn jemand an der Türe klingelt oder wenn das Baby weint.
Hingegen stelle ich fest, dass noch zu viele Menschen nicht wissen, wie wichtig die Gebärdensprache und kompetente DolmetscherInnen sind, die Gehörlosen den hindernisfreien Zugang zur Kommunikation und Information ermöglichen. Ich sehe auch, dass noch zu wenige Gehörlose Zugang zu Ausbildungen und Berufen haben, die ihren Wünschen und ihren tatsächlichen Kompetenzen entsprechen. Schliesslich ist der durchschnittliche Prozentsatz der Stellensuchenden bei den Gehörlosen deutlich höher als bei den Hörenden, was nicht akzeptabel ist. Bis die Gleichstellung tatsächlich Realität wird, gibt es also noch viel zu tun.
Anmerkung der Redaktion: Mit dieser Rubrik will AGILE an konkreten Beispielen zeigen, wie Gleichstellung geglückt ist oder wie sie verpasst wurde. Es sollen verschiedene AutorInnen zu Wort kommen. Das Verständnis der AutorInnen von Gleichstellung muss sich dabei nicht zwingend mit demjenigen von AGILE decken. Haben Sie etwas erlebt, das Sie gerne mit einer interessierten Leserschaft teilen möchten? Wenden Sie sich an Eva Aeschimann (eva.aeschimann@agile.ch).
Übersetzung: Susanne Alpiger
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