Initiativen und (angedrohte) Referenden prasseln auf eine Reihe sozialpolitischer Geschäfte nieder. Mit Sicherheit wird sich das Schweizer Stimmvolk zu den Fragen öffentliche Krankenkasse, Managed Care, Rentenalter und möglicherweise zur IV-Revision äussern müssen. Und dies nachdem es über die Arbeitslosenversicherung und die 2. Säule abgestimmt hat. Man kann sich deshalb fragen, ob das Parlament angesichts des fehlenden Konsens seine Arbeit noch richtig macht.
Von Mélanie Sauvain, Secrétaire romande, AGILE
«Die Sicherung von Arbeit und Beschäftigung ist eine zentrale und gemeinsame Herausforderung für die sich abzeichnende schwierigere Konjunkturlage.»
Johann N. Schneider-Ammann.
«Das SECO rechnet 2012 mit einer Arbeitslosenquote von 3,4% im Jahresdurchschnitt – gegenüber 2,8% im August 2011 -, gegen Ende 2012 gar mit 3,7%.» Serge Gaillard.
Angesichts dieser Aussagen erlauben wir uns, den Bundesräten und Parlamentariern, die dem ersten Teil der 6. IV-Revision zugestimmt haben, erneut die Frage zu stellen: Wie sollen 17'000 IV-RentnerInnen in den nächsten sieben Jahren in den Arbeitsmarkt integriert werden?
Zur 6. IV-Revision (a und b) finden Sie im Teil «Sozialpolitik» zwei Artikel von Ursula Schaffner.
Mit seinem Urteil, dass die Renten der Invalidenversicherung auch nach Kosovo ausbezahlt werden, hat das Bundesgericht entgegen dem Willen von Bundesrat und BSV entschieden. Die Bundesrichter folgten dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das der Ansicht war, dass das mit Kosovo abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen weiterhin angewendet werden müsse. Im Dezember 2009 hatte der Bundesrat dieses Abkommen wegen der schwierigen Durchführung von Kontrollen in Kosovo gekündigt.
Für die Volksinitiative für eine öffentliche Krankenkasse wurden die erforderlichen 100'000 Unterschriften bereits gesammelt. Die von einer breiten Koalition (insbesondere SP, Grüne, PdA, CSP, EVP und dem Westschweizer Konsumentenverband) unterstützte Initiative fordert die Schaffung einer öffentlichen Krankenkasse, die über kantonale Agenturen verfügt, welche die Prämien festlegt und einzieht und die Zahlungen für die Leistungen ausrichtet. Anders als bei der 2007 abgelehnten Initiative wird die Prämienhöhe nicht von den Löhnen abhängig gemacht.
Der Nationalrat ist auf die von Didier Burkhalter beschlossenen Kürzungen bei der Krankenversicherung zurückgekommen. Mit 109 zu 71 Stimmen hat er entschieden, dass Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wieder von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden. Die übrigen Streichungen blieben unverändert. Der Ständerat wird sich noch dazu äussern.
Der Entwurf zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes zur Förderung der integrierten Versorgung (Managed Care) ist vom Parlament nach etlichem Hin und Her zwischen den Kammern endlich angenommen worden. Mit einem höheren Selbstbehalt für die freie Arztwahl will Didier Burkhalter den Anstieg der Gesundheitskosten bremsen und 900 Millionen Franken jährlich einsparen.
Beim Managed-Care-Modell sollen die Patienten von A bis Z im selben Netz mit einem Hausarzt und mehreren Spezialärzten behandelt werden. Wer in einem integrierten Netz versichert ist, profitiert von einer geringeren Kostenbeteiligung: Nach Erreichen der Franchise bezahlt er wie heute einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Für diejenigen hingegen, die sich für die freie Arztwahl entscheiden, wird der Selbstbehalt auf 15 Prozent angehoben. Der jährliche Maximalbetrag der Kostenbeteiligung beträgt für Versicherte im Managed-Care-Modell 500 Franken, für die anderen 1000 Franken. Im Vergleich zur heutigen Obergrenze von 700 Franken sparen die Managed-Care-Versicherten 200 Franken jährlich, die anderen zahlen 300 Franken mehr. Und dies obwohl die SchweizerInnen bereits heute einen Drittel der gesamten Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Laut einem im Oktober publizierten OECD-Bericht ist diese Kostenbeteiligung nur in Mexiko und in Südkorea höher. Die meisten der von den BürgerInnen selbst bezahlten Kosten entfallen auf Pflegeheime und Zahnärzte. Dahinter folgen die Franchisen und Selbstbehalte.
Die KVG-Reform, die auch Anpassungen beim Risikoausgleich beinhaltet, wird bekämpft werden. Das Referendum wird von den Gewerkschaften und Ärzteverbänden, vor allem der SpezialistInnen (insbesondere FMH, Chirurgen und Zahnärzte), unterstützt. Anfang Dezember wird die SP eine allfällige Unterstützung bekanntgeben. Die Hauptkritik betrifft die Einschränkung der Arztwahl und die Budgetmitverantwortung. Arztpraxen, Spitäler, Kliniken oder Pflegeheime werden verpflichtet sein, in ihrem Versorgungsnetz eine Verantwortung für die Einhaltung des Budgets zu übernehmen. Für die Vertreter des Referendums bedeutet dies, dass rein wirtschaftlichen Zielen zulasten der Versorgungsqualität mehr Bedeutung beigemessen wird.
Nach der Schwesterkommission des Ständerats hat auch die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats der Anhebung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre zugestimmt. Die parlamentarische Initiative von Erika Forster (FDP/SG) schliesst die Verwendung der dadurch eingesparten rund 800 Millionen Franken für ein flexibleres Rentenalter aus. Dieser von der FDP initiierte Entscheid führt zu einem gewissen Unbehagen, hatte Didier Burkhalter (ebenfalls FDP) doch mehrmals erklärt, er wolle künftig bei diesem Geschäft auf den Dialog setzen. Da die Verwendung für kompensatorische Zwecke ausgeschlossen ist, hat die SP bereits angekündigt, sie wolle das Referendum ergreifen.
Da überall zu lesen ist, dass unsere Pensionskassen vor grossen Problemen stehen, überrascht der Entscheid des Bundesrats zur Senkung des Mindestzinssatzes von 2 Prozent auf 1,5 Prozent niemanden. So tief war der Pensionskassenzinssatz noch nie. Der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge folgend rechtfertigte die Regierung die Senkung mit der äusserst negativen Entwicklung des Aktienmarkts. Die Gewerkschaften bezeichneten dies als einen Skandal und erinnerten daran, dass der Zinssatz auch nicht angehoben wurde, als die Marktentwicklung sehr positiv war. Andere wehren sich dagegen, dass die zur Sicherung der Pensionskassen getroffenen Massnahmen nur auf dem Buckel der ArbeitnehmerInnen erfolgen sollen. Und wie steht es mit den Verwaltungskosten in der Branche, die jährlich knapp 4 Milliarden Franken betragen?
Und diese Senkung könnte nur ein erster Schritt sein. In einem Interview mit der Zeitung «Sonntag» erklärte die BSV-Vizedirektorin Colette Nova, dass auch der Umwandlungssatz sinken müsse. Im März 2010 hatten die Schweizer StimmbürgerInnen eine Herabsetzung dieses Satzes von 6,8 Prozent auf 6,4 Prozent aber überaus deutlich verworfen. Das BSV wird in einem Anfang 2012 erscheinenden Bericht eine Palette von Massnahmen vorschlagen. Darin werden auch mögliche Massnahmen zu den hohen Vermögensverwaltungskosten und zur Gewinnverteilung bei den Lebensversicherungsgesellschaften vorgelegt werden.
Laut mehreren Presseartikeln ist eine weitere Massnahme vorgesehen: Das BSV möchte die Verwendung der 2. Säule für den Häuser- oder Wohnungskauf einschränken. Es befürchtet, dass einige Versicherte bei Erreichen des Rentenalters wegen zu tiefer BVG-Renten nicht mehr genug zum Leben haben und auf staatliche Ergänzungsleistungen angewiesen sein werden.
Per 1. Januar 2012 wird die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate erhöht. Im schwierigen Umfeld des starken Schweizer Frankens will der Bundesrat den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben. Diese Verordnungsänderung gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Im Übrigen fordert die Wirtschaftskommission des Nationalrats eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, damit auf Einkommen von über 315 000 Franken ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent verlangt werden kann. Heute wird ein Solidaritätsprozent auf Einkommen zwischen 126 000 und 315 000 Franken erhoben. Gemäss jüngsten Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO könnte auf diese Weise die Schuldenlast der Arbeitslosenversicherung um 79 Millionen Franken getilgt werden. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme dieser Motion, die von der FDP und der SVP aktiv bekämpft wird.
Weiter unterstützt der Bundesrat eine parlamentarische Initiative, die Härtefälle für über 55-jährige Arbeitslose und «Invalide» vermeiden will. Für diese beiden Personenkategorien soll die Mindestbeitragszeit zur Erlangung der Höchstzahl von 520 Taggeldern von 24 auf 22 Monate gesenkt werden. Dieser Änderungsvorschlag folgt auf das Inkrafttreten des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes (am 1. April), das zu «unerwünschten Härtefällen» geführt hat. Es zeigt sich, dass bestimmte Versicherte trotz jahrelanger Erwerbstätigkeit die 24-monatige Beitragszeit nicht erfüllen konnten. Entweder deshalb, weil sie zwischen einem Stellenwechsel einige Tage nicht gearbeitet haben, oder weil sie sich nach Beginn der Arbeitslosigkeit nicht sofort bei der ALV meldeten.
Eine im September publizierte Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft bestätigt, was die meisten von uns bereits festgestellt haben: Die Arbeitswelt wird immer schwieriger. Zwischen 2000 und 2010 ist der Anteil der ArbeitnehmerInnen, die sich bei der Arbeit häufig gestresst fühlen, von 26,6 Prozent auf 34,4 Prozent angestiegen. Und 4 Prozent der Befragten geben an, bei der Arbeit das Gefühl zu haben, emotional verbraucht zu sein.
Weiter zeigt die Studie, dass ein Drittel der Erwerbstätigen (32 Prozent) Medikamente im Zusammenhang mit der Arbeit eingenommen hat! Es handelt sich in erster Linie um die Einnahme von Substanzen, um trotz Schmerzen arbeiten oder um nach der Arbeit schlafen oder abschalten zu können. Eine kleine Minderheit (4 Prozent) konsumiert Substanzen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit.
Stressursachen sind Arbeit in der Freizeit, unklare Anweisungen oder mehr als zehn Stunden dauernde Arbeitstage. Dies alles hat natürlich Kosten, deren Berechnung das SECO aber nicht als nützlich angesehen hat. Es erinnert daran, dass im Jahr 2000 dank Mitarbeitergesprächen die mit stressverursachten Absenzen und medikamentösen Behandlungen verbundenen Kosten auf 4,2 Milliarden Franken geschätzt werden konnten. Die übrigen Kosten für die Wirtschaft, beispielsweise jene, die der IV oder der ALV entstehen, wurden nicht berücksichtigt. Gemäss einer Studie des SECO aus dem Jahr 2003 werden die gesamten menschlichen Stresskosten in der Schweiz auf jährlich rund 10 Milliarden Franken geschätzt.
Die Vernehmlassung zur bundesrätlichen Vorlage zur Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) wurde Ende September abgeschlossen. Das neue Gesetz definiert strenge Rahmenbedingungen, unter denen die PID für Paare mit einer schweren Erbkrankheit zugänglich sein soll. Die Anwendung ausserhalb dieses Rahmens wird unter Strafe gestellt. Verschiedene Behindertenorganisationen (unter anderem insieme und Pro Infirmis) haben sich zu diesem Thema geäussert. Es wurde jedoch keine gemeinsame einheitliche Stellungnahme gefunden.
Mit der Zulassung der PID besteht die Gefahr, eine bestimmte Vision der Gesellschaft zu fördern, in der das Leben von kranken oder behinderten Personen als nicht gleichwertig zu jenem der übrigen Menschen wahrgenommen werden könnte. Zu befürchten ist auch, dass der gesellschaftliche Druck auf künftige Eltern zunimmt und diese fast zwingt, alles technisch Mögliche dafür zu unternehmen, ein Kind ohne Behinderung oder Krankheit zu bekommen. Rechtfertigt diese Gefahr aber, dass man auf diesen unbestrittenen diagnostischen Fortschritt verzichtet? Rechtfertigt sie, dass den betroffenen Paaren keine andere Alternative als die pränatale Diagnostik und damit im Falle einer sehr schweren Krankheit die Abtreibung zur Verfügung steht? Meiner Meinung nach bleibt diese Frage offen.
Quellen vom 8. August bis 1. November 2011: NZZ, Tages-Anzeiger, L'Hebdo, Le Matin, Le Temps, Medienmitteilungen der Bundesverwaltung.
Übersetzung: Susanne Alpiger
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