16'800 Arbeitsplätze für IV-RentnerInnen

Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe kritisiert die Vorgabe des Ständerats bei der Debatte zur 6a.IVG-Revision als unrealistisch.

Ständerat 1. Tranche 6. IVG-Revision – Kleine Kammer bleibt Antwort schuldig

Wie der Bundesrat will auch der Ständerat 16'800 bisherige IV-RentnerInnen bis 2018 in den ersten Arbeitsmarkt eingliedern. Die Antwort auf die Frage, wo die dafür nötigen Arbeitsplätze sind, bleibt er aber schuldig. Die Behindertenorganisationen beurteilen diese Vorgabe des Ständerats als wirklichkeitsfremd. Sie fordern markante Nachbesserungen der Vorlage im Nationalrat.

Engagement positiv – Zielsetzung unrealistisch

Die Behindertenorganisationen unterstützen die berufliche Integration behinderter Menschen. In seiner heutigen Debatte zur 6a IVG-Revision hat es der Ständerat aber versäumt, die Vorlage zur eingliederungsorientierten Rentenrevision auf die Wirtschaftslage und die Gesetzmässigkeiten der modernen Arbeitswelt abzustimmen. Er setzt auf die unrealistische Vorgabe, für 16'800 bisherige RentnerInnen im regulären Arbeitsmarkt Jobs zu finden ohne jegliche Verpflichtung der Arbeitgebenden. Bloss: Diese Zielsetzung bleibt eine Illusion, wenn Arbeitgeber nicht bereit sind, gesundheitlich beeinträchtigte Personen anzustellen. Die Behindertenorganisationen lehnen diese im Voraus festgelegte Quote ab und fordern den Nationalrat auf, auf diese fixe Vorgabe zu verzichten.

Gleichstellung unterstützen – Vorlage verbessern

Die Behindertenorganisationen freuen sich über die Unterstützung des Ständerats bei der Einführung eines Assistenzbeitrags. Leider benachteiligt der Vorschlag des Ständerats verschiedene Behinderungsgruppen stark: insbesondere Menschen mit einer geistigen, einer psychischen, einer Hör- oder einer Sehbehinderung. Auch für diese Behinderungsgruppen wäre ein Assistenzbeitrag ein grosser Schritt Richtung Gleichstellung. Die Einschränkung auf das Arbeitgebermodell ist für sie jedoch ein grosser Nachteil. Die Vorlage bleibt somit in dieser Form diskriminierend. Die Behindertenorganisationen appellieren an den Nationalrat, die Vorlage zu verbessern und den Zugang zum Assistenzbeitrag allen Behinderungsgruppen zu ermöglichen. Die Behindertenorganisationen betonen, dass die Wahlmöglichkeit eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens zu Hause nicht umsonst zu haben ist, aber dennoch nicht an den Kosten scheitern darf.

Sanierungsbemühung unterstützen – Finanzierungsmechanismus bereits ab 2012

Die Behindertenorganisationen begrüssen den neuen Finanzierungsmechanismus. Damit möglichst rasch jeder bei der IV gesparte Franken dem Sozialwerk zu Gute kommt, muss der neue Finanzierungsmechanismus allerdings bereits 2012 in Kraft treten und nicht erst 2014. Die Behindertenorganisationen fordern den Nationalrat auf, die entsprechende Änderung vorzunehmen.

Die DOK (Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe) ist der Zusammenschluss aller wesentlichen Organisationen der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe.

Sie hat den Zweck, die Interessen ihrer Mitglieder auf nationaler Ebene zu vertreten und zu koordinieren. Sie stellt die Verwirklichung von gemeinsamen sozialpolitischen Aktivitäten im Interesse behinderter Menschen sicher.

Kontakt:

Eva Aeschimann
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz
Effingerstrasse 55, 3008 Bern,
Tel. 031 390 39 39, Mobile: 079 633 82 66
eva.aeschimann@agile.ch

DACHORGANISATIONENKONFERENZ DER PRIVATEN BEHINDERTENHILFE DOK
Bürglistrasse 11, 8002 Zürich
Telefon 044 201 58 26, Telefax 044 202 23 77, www.integrationhandicap.ch

Medienmitteilung vom 15. Juni 2010

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