Die Welt von Agile
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Nein zu einem IV-Mindestalter von 30 Jahren
Parlament beerdigt 13. IV-Rente ohne Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen
Nationalrat erkennt Handlungsbedarf bei fehlerhaften IV-Gutachten
Ständerat lehnt 13. IV-Rente für EL-Beziehende ab
SGK-S will eine 13. IV-Rente für EL-Beziehende
Das freut uns: SGK-N will 13. IV-Rente einführen
Freie Wahl beim Wohnen auch für Menschen mit Behinderungen: Nationalrat stimmt längst fälliger Gesetzesrevision zu
Ja zu einer 13. IV-Rente
Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung (IV) ist eine universelle Versicherung. Jede Person zahlt obligatorisch und solidarisch über eine Lohnabgabe in sie ein und hat im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen. Für die IV gilt: «Eingliederung vor Rente». Erst nach Abschluss von medizinischen oder beruflichen Eingliederungsmassnahmen wird entschieden, ob eine Rente gewährt wird oder nicht.
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