Gleichstellung ist ein Menschenrecht
Mitbestimmen und dazugehören. Selbstverständlich die gleichen Rechte, Chancen und Möglichkeiten wie alle anderen haben, um aktiv und selbstbestimmt am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das ist Gleichstellung.
Das Recht auf Gleichstellung ist ein fundamentales Menschenrecht, das für die meisten Menschen in der Schweiz völlig normal ist. Uns Menschen mit Behinderungen wird es aber verwehrt.
Wir fordern die gleichen Rechte und Chancen beim Zugang zu Bildung, Arbeit, öffentlichen Einrichtungen und Verkehr und die volle Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben.
Unsere Forderungen
Unsere rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen gemäss UNO-BRK.
Die dafür nötigen Rechtsgrundlagen und Gesetze.
Konkrete und verbindliche Massnahmen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene.
Jede Form von Diskriminierung muss verhindert und unsere Gleichstellung gewährleistet werden.
Hindernisse müssen behoben, und die nötigen Mittel bereitgestellt werden, um unsere Inklusion in die Gesellschaft zu gewährleisten.
Sensibilisierung der Gesellschaft für unsere Situation, für die Achtung unserer Würde und Rechte, unserer Fähigkeiten und unseren Beitrag. Mehr dazu unter Ableismus
Mit der Lancierung der Inklusionsinitiative wollen wir die Debatte über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen neu lancieren. Die Inklusionsinitiative fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Die Schweiz muss die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht nur garantieren, sondern endlich umsetzen.
Sagen Sie Ja zu unserer Gleichstellung!
Gleiche Rechte jetzt!
Zehn Jahre nach der Ratifizierung der UNO-BRK und zwanzig Jahre nach dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes hat sich unsere Situation in der Schweiz nur geringfügig verbessert. Obwohl die Bundesverfassung ausdrücklich Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung verbietet, müssen wir immer noch für unsere Rechte kämpfen. Es gibt kaum einen Bereich, in dem wir nicht mit Benachteiligungen konfrontiert sind. Behindert werden wir dabei oft nicht durch unsere körperlichen oder psychischen Einschränkungen, sondern durch die Hindernisse in unserer Gesellschaft.
Die UNO-BRK zeigt den Weg: Wir Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als hilfsbedürftig angesehen, sondern als Träger*innen unveräusserlicher Rechte anerkannt. Die Schweiz muss diesen Ansatz umsetzen: Öffentliche Räume werden von Anfang an für alle zugänglich geplant, Informationen werden in einfacher Sprache bereitgestellt, Arbeitsplätze werden flexibel gestaltet und selbstbestimmtes Wohnen wird zur Norm.
Ein zentraler Grundsatz ist «Nichts ohne uns». Dieses Kernprinzip der UNO-BRK bedeutet, dass wir Menschen mit Behinderungen systematisch in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Diese Inklusionspolitik schafft verbindliche Regeln und gibt Betroffenen einklagbare Rechte.
mehr dazu unter
Zentrale Punkte
Nichts ohne uns.