Ständerat will freie Wahl beim Wohnen fördern

Nach dem deutlichen Ja des Nationalrats und der SKG-S stimmte heute auch der Ständerat einer Motion zu, welche die Modernisierung eines Gesetzes fordert, das der freien Wahl von Wohnort und Wohnform für Menschen mit Behinderungen seit Jahren entgegensteht. Das ist ein wichtiger und überfälliger Schritt in Richtung Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

Der Ständerat entschied sich mit 40 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung für die Annahme der Motion der nationalrätlichen Sozialkommission (SGK-N), die den Bundesrat beauftragt, das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) zu modernisieren. Damit gibt er dem Bundesrat grünes Licht zur Schaffung von zeitgemässen Rechtsgrundlagen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform und ihren Wohnort frei und selbstbestimmt wählen können und die dazu nötige Unterstützung erhalten.

Grund- und Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen

Agile und InVIEdual begrüssen diesen Entscheid sehr. Seit langem setzen wir uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen, wie alle anderen auch, selbst entscheiden können, wo, wie und mit wem sie wohnen wollen. Die Niederlassungsfreiheit ist ein in der Bundesverfassung und in der UNO-Behindertenrechtskonvention verankertes Recht, das wir auch in der Inklusionsinitiative fordern.

Das IFEG steht dazu in klarem Widerspruch: Es fördert ein Leben in Institutionen und schränkt die Niederlassungsfreiheit ein. Mit der Umsetzung der Motion können dringend notwendige und längst überfällige Korrekturen vorgenommen und bestehende Fehlanreize beseitigt werden.

Umsetzung ohne zusätzliche Kosten

Laut einem Bericht der SKG-S zeigen Untersuchungen in Europa und weltweit, dass die Umsetzung durch einen Ressourcentransfer ohne zusätzliche Kosten möglich ist und gleichzeitig die Kosteneffektivität deutlich zunimmt.

Wir hoffen, dass mit dem Entscheid des Parlaments ein Prozess in Gang gesetzt wird, in dem Bund und Kantone in Zusammenarbeit mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen Rechtsgrundlagen schaffen, die das selbstbestimmte Wohnen tatsächlich fördern können.

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