Ständerat berät Angehörigenpflege: Agile fordert Wahlfreiheit und klare Regeln
Motion 26.3012: Grundpflege definieren, Vergütung klären
Die Motion 26.3012 beauftragt den Bundesrat, verbindlich festzulegen, welche Grundpflegeleistungen pflegende Angehörige zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen dürfen und wie diese Leistungen von familiärer Fürsorgepflicht und anderen Sozialversicherungsleistungen abzugrenzen sind. Zudem sollen Spitex‑Organisationen diese Leistungen künftig separat deklarieren. Weiter verlangt die Motion eine nationale Definition von «pflegenden Angehörigen», die Klärung ihres arbeitsrechtlichen Status sowie die Prüfung einheitlicher Kostenansätze oder eigener Tarifkategorien.
Empfehlung Agile: Annahme unter Bedingungen
Die Motion anerkennt die zentrale Rolle pflegender Angehöriger und schafft die Grundlage für klare Definitionen sowie eine transparente Regelung im Rahmen der OKP. Das stärkt Rechtssicherheit, Sichtbarkeit und Planbarkeit für Betroffene, Angehörige, Spitex und Kostenträger.
Bedingungen für eine UNO‑BRK‑konforme Umsetzung
Wahlfreiheit sichern: Betroffene müssen frei wählen können zwischen Angehörigenpflege, persönlicher Assistenz und professioneller Pflege. Angehörigenpflege darf weder bevorzugt noch zur faktischen Standardlösung werden. Insbesondere bei dauerhaftem Unterstützungsbedarf darf nicht auf familiäre Fürsorgepflicht abgestellt werden.
Keine «Billigkategorie» schaffen: Die Vergütung für Angehörige muss angemessen sein und sich an bestehenden Modellen wie dem Assistenzbeitrag orientieren.
Faire Abgrenzung: Die Definition von Grundpflege muss realistisch sein – ohne Überforderung der Angehörigen und ohne Unterversorgung der Betroffenen. Leistungen, die nicht über die OKP finanziert werden, müssen über andere Instrumente – etwa den Assistenzbeitrag – entschädigt werden.
«On the job»-Bildung anerkennen: Standardisierte Ausbildungen greifen im Alltag oft zu kurz und können Angehörige sogar zusätzlich belasten. Praxisnahe, personenorientierte «on the job»-Einführung und Erfahrung müssen deshalb als gleichwertiges Qualitätskriterium gelten.
Motion 26.3013: Qualitätssicherung und regionale Beschränkung von Spitex-Anbietern
Die Motion 26.3013 verlangt, dass die Kantone bei der Zulassung von Spitex‑Organisationen, die Angehörige anstellen, verbindliche Qualitätskriterien anwenden müssen. Zudem sollen sie die Möglichkeit erhalten, die Abrechnung von Pflegeleistungen durch Angehörige zulasten der OKP auf wenige Leistungserbringer pro Region zu beschränken.
Empfehlung Agile: Ablehnung in aktueller Form
Pflegende Angehörige tragen einen erheblichen Teil der Versorgung, werden aber in vielen Kantonen strukturell benachteiligt. Ihre Arbeit wird häufig als günstige Arbeitskraft genutzt, während gewisse private Spitex-Organisationen daran verdienen. Arbeitsbedingungen und Rechte sind oftmals unklar, Entschädigungen unzureichend, und viele Leistungen bleiben gänzlich unvergütet. Die Motion greift diese Problemlage zwar auf, setzt jedoch primär auf steuernde und einschränkende Instrumente – mit dem Risiko neuer Abhängigkeiten durch eine Verengung der Angebotslandschaft. In der vorliegenden Form ist die Motion daher abzulehnen.
Eine überarbeitete Motion könnte hingegen dazu beitragen, kantonale Unterschiede zu reduzieren und die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern – sofern die Umsetzung nicht zu neuen Einschränkungen führt.
Was gewährleistet sein müsste:
- Keine Monopolisierung der Spitex‑Landschaft: Vielfalt, Wahlfreiheit und Verfügbarkeit spezialisierter Angebote dürfen nicht durch Zulassungsbeschränkungen gefährdet werden.
- Verhältnismässige Qualitätskriterien: Standards müssen der Versorgung dienen und dürfen pflegende Angehörige nicht durch übermässige Bürokratie benachteiligen oder ausschliessen.
- Selbstbestimmung sichern: Assistenzmodelle und individuelle Unterstützungsformen dürfen nicht durch starre kantonale Strukturen verdrängt werden.
«Nur eine Umsetzung, die Wahlfreiheit sichert und pflegende Angehörige fair behandelt, kann strukturelle Benachteiligungen abbauen und echte Selbstbestimmung ermöglichen», betont Stephan Hüsler, Präsident von Agile.
Umsetzung entscheidet über Wirkung
Damit die beiden Vorstösse tatsächlich Verbesserungen bringen, braucht es eine Umsetzung, die Wahlfreiheit garantiert, pflegende Angehörige fair behandelt und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärkt. Nur so lassen sich strukturelle Benachteiligungen abbauen und verlässliche, transparente Rahmenbedingungen schaffen.
Pflegende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung – oft zulasten ihrer Gesundheit, Erwerbstätigkeit und sozialen Teilhabe. Ihre Arbeit verdient Anerkennung, faire Bedingungen und angemessene Entschädigung – ohne die Vielfalt der Unterstützungsformen einzuschränken.
Kontakt
Alizée Rey, Verantwortliche Interessenvertretung und Networking / 031 390 39 33 / 078 736 70 32 / alizee.rey@agile.ch
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