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Selbstbestimmt Wohnen

Die freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform ist ein Menschenrecht. Viele Menschen mit Behinderungen können aber nicht selbst entscheiden, wo und mit wem sie wohnen. Sie leben in stationären und oft segregativen Institutionen und haben nicht die gleichen Möglichkeiten wie andere Menschen, ihr Leben zu gestalten.

Wer in einer Institution lebt, kann über viele alltägliche Dinge nicht selbst bestimmen – zum Beispiel, mit wem man zusammenwohnt, was und wann man isst, wie man seine Freizeit verbringt oder wie man seinen Wohnraum gestaltet. Menschen, die in Institutionen leben, sind ausserdem einem deutlich höheren Gewaltrisiko ausgesetzt.

Die fehlende Wahlfreiheit und der segregative Charakter von Institutionen verletzen grundlegende Menschenrechte.

Das muss sich ändern.

Wir fordern

Um Artikel 19 der UNO-BRK umzusetzen, müssen Bund, Kantone, Gemeinden, Institutionen und weitere Akteure der Behindertenhilfe die Deinstitutionalisierung rasch vorantreiben.

Bund und Kantone müssen eine Strategie zur  Deinstutionalisierung mit konkreten Umsetzungsplänen erarbeiten und umsetzen.

Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen müssen bei der Planung und Umsetzung der Deinstitutionalisierung einbezogen werden.

Alle Menschen mit Behinderungen sollen über ihr Recht auf freie Wahl der Wohnform aufgeklärt und dazu befähigt werden, es einzufordern.

Wer aus einer Institution ausziehen will, muss Zugang haben zu erschwinglichem Wohnraum in der Gemeinschaft. Das Zusammenlegen von Personen in Gemeinschaftsunterkünften oder zugewiesenen Wohnvierteln ist nicht vereinbar mit der UNO-BRK (Art. 19).

Für ein Leben in den eigenen vier Wänden müssen Bund und Kantone den Assistenzbeitrag weiterentwickeln, siehe Leben mit Assistenz.

Die völker- und verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen muss in den rechtlichen Grundlagen verankert werden.

Institutionen und ihre Verbände unterstützen die Deinstutionalisierung durch entsprechende Massnahmen und Angebote.

Wir bestimmen, wo und wie wir wohnen.

Das ist unser Recht. Punkt.

Mehr

Was heisst selbstbestimmt Wohnen?

Selbstbestimmt Wohnen im Sinne der UNO-BRK bedeutet Deinstitutionalisierung und führt zur Auflösung von stationären Einrichtungen und anderen segregativen Wohn- oder Arbeitsformen (siehe Allgemeine Bemerkung Nr. 5 zum selbstbestimmten Leben und Inklusion in die Gemeinschaft).

Die Deinstitutionalisierung gewährleistet Menschen mit Behinderungen Autonomie, Wahlfreiheit und Kontrolle darüber, wie, wo und mit wem sie leben und arbeiten wollen.

Mehr dazu

Zentrale Punkte

Menschen mit Behinderungen bestimmen selbst, wo, wie und mit wem sie wohnen

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben

Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten inkl. persönlicher Assistenz haben

Chronologie

Staatliche Programme mit Lücken

Seit Mitte der 1990er Jahre setzt sich Agile gemeinsam mit anderen Organisationen und Akteuren für das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen ein.

In den Programmen von Bund und Kantonen fehlt ein klares Bekenntnis zur Deinstitutionalisierung. Es fehlt auch ein expliziter Bezug zu Artikel 19 der UNO-BRK («Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft») und zur damit verbundenen Allgemeinen Bemerkung Nr. 5.

Teilnehmer*innen einer Agile Konferenz © Agile/Mark Henley

Jahrelanger Einsatz für ein selbstbestimmtes Leben

mit Protestaktionen und Demonstrationen, Petitionen, Konferenzen zur Vorstellung von Assistenzmodellen, Erproben von Assistenzmodellen in einem Pilotprojekt etc.
Teilnehmer*innen der Agile Konferenz zum Assistenzbeitrag, Juli 22 © Agile/Mark Henley/Panos Pictures

Pilotversuch Assistenzbudget

in den Kantonen BS, SG und VS mit dem Ziel, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken und Heimplätze abzubauen.
Bundeshaus nachts

Einführung BehiG

Das BehiG sieht vor, Dienstleistungen zur eigenständigen Bewältigung des Alltags und zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen gemeindenah und ausserhalb von Institutionen zur Verfügung zu stellen.
Lebensqualität / Qualité de vie © Agile/Mark Henley

IV-Assistenzbeitrag wird eingeführt

Wer mit einer Hilflosenentschädigung zu Hause lebt, kann damit Leistungen finanzieren, die von angestellten Assistenzpersonen erbracht werden.
Signet UNO-Behindertenrechtskonvention

Ratifizierung UNO-BRK

mit u.a. Art. 19 zur Unabhängigen Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Menschen mit Behinderungen demonstrieren für ihre Rechte © Inclusion Handicap Weckruf-Aktion vom 9. März 2022

Schattenbericht der Zivilgesellschaft

Der Bericht zum ersten Staatenberichtsverfahren vor dem UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt deutliche Mängel fest in Bezug auf die Umsetzung von Art. 19 der UNO-BRK – vor allem im Hinblick auf die Selbstbestimmung und Teilhabe in Institutionen.

Mehrjahresprogramm Selbstbestimmtes Leben

Auf Bundes- bzw. interkantonaler Ebene lanciert mit einer Evaluation des IV-Assistenzbeitrags und Studien zu Finanzierung und Wohnangebot für Menschen mit Behinderungen.
Titelseite Aktionsplan UNO-BRK

Aktionsplan UNO-BRK 2019-2023

von Curaviva, INSOS und VAHS mit Massnahmen und Empfehlungen für flexiblere und individuellere Unterstützungsangebote. Eine Umsetzungsplanung ist vorgesehen.
Logo InVIEdual

Agile gründet InVIEdual

als nationalen Arbeitgeberverband von Menschen mit Behinderungen, die Assistenzpersonen anstellen.

SODK-Kurzvision zur Wahlfreiheit von Wohnort und -form bis 2030

Die Kantone wollen das selbstbestimmte Leben fördern. Es soll den Menschen möglich sein, mit Unterstützung zu Hause zu wohnen. Wohnheime soll es für jene geben, die das wünschen. Die SODK will ausserdem finanzielle Fehlanreize beseitigen.
Menschen mit Behinderungen demonstrieren für ihre Rechte © Inclusion Handicap Weckruf-Aktion vom 9. März 2022

Aktualisierter Schattenbericht

Der Bericht stellt weiterhin erhebliche Mängel in Bezug auf die Umsetzung von Art. 19 der UNO-BRK fest. Auf Bundes- und Kantonsebene fehlt eine Strategie zur Deinstitutionalisierung.
Maud Theler, im Vorstand von Agile, geht für ihr Recht auf Selbstbestimmung auf die Strasse © Inclusion Handicap Weckruf-Aktion vom 9. März 2022

UNO-Ausschuss rügt die Schweiz

und fordert unmissverständlich «die Heimunterbringung aller Menschen mit Behinderungen, auch in kleinen Wohnheimen, zu beenden».

Mehrjahresprogramm Wohnen 2023-2026

Bund und Kantone wollen die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderung beim Wohnen fördern, bedarfsgerechte und individuell gewählte Unterstützung ermöglichen und die Selbstbestimmung im Alltag verbessern.
Nothing without us! © Agile/Mark Henley

Inklusionsinitiative lanciert

Agile lanciert mit Partner*innen die Inklusionsinitiative. Diese fordert, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstbestimmtes Leben in der Verfassung zu verankern.
seit Mitte 1990
2006-2008
2004
2012
2014
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2022
2022
2023

Mach vorwärts Schweiz!

Der UNO-BRK-Ausschuss empfiehlt der Schweiz im Jahr 2022 in seinen abschliessenden Bemerkungen zum Initialstaatenbericht ausdrücklich die Erarbeitung einer Strategie und eines Aktionsplans, «um vorrangig die Heimunterbringung aller Menschen mit Behinderungen, auch in kleinen Wohnheimen, zu beenden».

Trotz diverser Studien zum Wohnen, die viele, mehrheitlich seit langem bekannte Hindernisse und Handlungsbedarf in Bezug auf das selbstbestimmte Wohnen von Menschen mit Behinderungen aufzeigen und Empfehlungen formulieren, ist nicht erkennbar, inwiefern Bund und Kantone die zentralen Kritikpunkte und Empfehlungen berücksichtigen und entsprechende Massnahmen planen.

Wir Menschen mit Behinderungen haben das Warten satt. Damit der Bund und die Kantone endlich vorwärtsmachen, hat Agile gemeinsam mit anderen Organisationen die Inklusionsinitiative lanciert hat.

Unsere Projekte

Inklusionsinitiative

Damit auch wir Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wo und mit wem wir leben.

Weiterentwicklung Assistenzbeitrag

Als Schlüsselelement für Emanzipation, Selbstbestimmung, Inklusion und vollwertige Teilhabe an der Gesellschaft

Mehr zum Thema

Wohnen wo man will

Teilnehmer*innen Agile Konferenz Juli 22 © Agile/Mark Henley

Segregation und Fremdbestimmung verhindern Inklusion

Inklusion kann nur durch Selbstbestimmung und Teilhabe realisiert werden. Segregation und Fremdbestimmung verletzen Menschenrechte.

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