Das sind ihre Rechte

Alle Menschen haben dieselben Rechte und Grundfreiheiten. In Artikel 19 präzisiert die UNO-BRK das Recht von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstbestimmtes Leben und persönliche Assistenz.

Grundsätzliches

Sie haben das Recht, Ihren Aufenthaltsort selbst zu wählen. Sie entscheiden, wo und mit wem Sie leben wollen. Dafür müssen Sie die Unterstützung erhalten, die Sie brauchen. Die Unterstützung kann in verschiedenen Formen angeboten werden. Die Form der persönlichen Assistenz muss aber zwingend zur Auswahl stehen.

Persönliche Assistenz im Alltag

Was das konkret heisst und wie persönliche Assistenz ausgestaltet werden muss, steht in der «Allgemeinen Bemerkung Nr. 5», einem Anhang zur UNO-BRK.

  • Sie gestalten Ihre Unterstützungsleistungen selbst und entscheiden, wer Sie wann, wie und wo unterstützt. Sie können verschiedene Anbieter von Leistungen nutzen und/oder selbst Arbeitgeber*in sein.
  • Wenn Sie in Gebärdensprache, leichte Sprache oder anderen Formen kommunizieren, werden Sie dabei unterstützt, Ihre Ziele, Entscheide und Anweisungen zu äussern, sodass diese anerkannt und respektiert werden.
  • Sie rekrutieren ihre persönlichen Assistent*innen selbst, bilden sie aus und beaufsichtigen sie. Ohne Ihr Einverständnis müssen Sie sich ihre persönlichen Assistent*innen nicht teilen.
  • Sie bestimmen selbst, wie viel Kontrolle Sie haben wollen. Sie sind die Person, deren Bedürfnisse es zu respektieren gilt. Sie entscheiden über die Assistenz und sind Ansprechpartner*in für Rückfragen, auch wenn eine andere Person die Arbeitgeberrolle übernimmt.
  • Der Bedarf an Unterstützung richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Sie erhalten und bestimmen über die finanziellen Mittel, die so berechnet sein müssen, dass Sie ihr Assistenzpersonal angemessen bezahlen können.
  • Wenn Sie mit persönlicher Assistenz leben, dürfen Ihnen die finanziellen Mittel nicht gekürzt werden. Persönliche Assistenz und andere Dienstleistungen werde gleichbehandelt und müssen auch gleich viel kosten.
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