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Die Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) sind für Personen bestimmt, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen, mit der sie ihren Lebensbedarf nicht decken können. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Die EL werden von den Kantonen ausbezahlt und durch Steuern finanziert.

Im Jahr 2022 bezogen 50,2% (121’556 Personen) der IV-Rentner*innen eine EL, siehe Taschenstatistik «Sozialversicherungen der Schweiz 2023».

Ein Leben am Existenzminimum führen zu müssen, ist ein ausgrenzender Faktor. Mit der letzten EL-Reform, die 2021 in Kraft trat, wurde die Schraube noch weiter angezogen, da das Parlament Einsparungen von rund einer halben Milliarde Franken durchgesetzt hat. Auch wenn es einzelne Verbesserungen gibt: Für Agile ist es stossend, dass zu viele Menschen mit Behinderungen im Alltag mit jedem Rappen rechnen müssen. Im Jahr 2022 war jede*r zweite IV-Versicherte auf EL angewiesen, um über die Runden zu kommen. Detaillierte Daten finden sich in der Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.

Wir fordern

Das betreute Wohnen muss auch Bezüger*innen von EL zur IV ermöglicht werden.

Der Zuschlag für ein Nachtassistenzzimmer muss erhöht und allen Personen mit entsprechendem Bedarf gewährt werden, nicht nur Personen mit einem Assistenzbeitrag der IV.

Der Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen soll jeder Person mit einem Rollstuhl in einer Wohnung gewährt werden.

Der Leistungskatalog für das betreute Wohnen muss erweitert und die Beiträge müssen erhöht werden.

Nicht-institutionelles betreutes Wohnen muss stärker gefördert werden.

Für Ergänzungsleistungen, die der verfassungsmässigen Verpflichtung gerecht werden:

Die Grundbedürfnisse der Menschen decken, deren Rente aus der 1. Säule nicht ausreicht.

Mehr

Erneute Teilrevision im Gang

Das Gesetz über Ergänzungsleistungen wird zurzeit revidiert. Der Bundesrat beabsichtigt

  • das betreute Wohnen in den EL zur AHV zu berücksichtigen.
  • für Personen, die einen Assistenzbeitrag der IV erhalten, einen Zuschlag für ein Nachtassistenzzimmer einzuführen.
  • Benachteiligungen beim Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen zu verringern – vor allem auch für Personen in Wohngemeinschaften, die mit Personen zusammenwohnen, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Für Agile geht diese Reform, so wie sie der Bundesrat vorschlägt, nicht weit genug.

Weitere Informationen

Vernehmlassungsantwort Agile

zur Änderung des ELG – Anerkennung des betreuten Wohnens, Oktober 2023

EL-Reform 2021

Mit der EL-Reform 2021 wurden verschiedene Änderungen eingeführt.

  • Die Beträge für den Lebensbedarf von Kindern unter elf Jahren wurden gekürzt. Kinderbetreuungskosten werden unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt.
  • Das Mietzinsmaximum wurde erhöht und unterscheidet sich je nach Region.
  • Der Zuschlag für eine rollstuhlgängige Wohnung wurde erhöht und pro Haushalt und nicht mehr pro Person gewährt.
  • Neu wird höchstens die tatsächliche Krankenkassenprämie angerechnet.
  • Das Erwerbseinkommen von Ehepartner*innen wird zu 80% angerechnet.
  • Eine Vermögensschwelle entscheidet über den Anspruch auf EL.
  • Die Freibeträge auf das Vermögen, das zur Berechnung der EL herangezogen wird, wurden erhöht.
  • Liegen keine «wichtigen Gründe» vor, werden beim Vermögensverbrauch jährlich 10% akzeptiert.
  • In bestimmten Fällen besteht die Pflicht zur Rückerstattung von EL aus dem Nachlass der EL-beziehenden Person.

Weitere Informationen

EL-Broschüre von Procap

Zusammenfassung der Änderungen im Rahmen der EL-Reform 2021 zum Bestellen oder Herunterladen. In dieser Broschüre zeigt Procap auf, wer Anspruch auf EL hat und wie sie berechnet werden.

Mit dem EL-Rechner der Informationsstelle AHV/IV berechnen Sie einfach Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Bei Problemen mit Sozialversicherungsleistungen helfen Ihnen diese Rechtsberatungsstellen

  • Inclusion Handicap bietet Rechtsberatungen für alle deutsch- und französischsprachigen Regionen.
  • Bei Procap finden Sie diverse regionale Beratungsstellen.
  • Für das Tessin wenden Sie sich an inclusione andicap ticino.
  • Pro Infirmis bietet einen umfangreichen Online-Rechtsratgeber und Beratungsstellen in verschiedenen Kantonen.
  • Das Institut für Rechtsberatung (IRB) der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung hilft Menschen mit einer Querschnittlähmung unentgeltlich und persönlich bei rechtlichen Problemen in den Bereichen Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht.
  • Pro Mente Sana bietet kostenlose Beratung zu psychosozialen und juristischen Fragen für Menschen mit psychischen Behinderungen, ihre Angehörigen und Nahestehende sowie weitere Bezugspersonen.
  • Der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes interveniert, unterstützt und begleitet gehörlose Menschen bei juristischen Fragen und Diskriminierungen.
  • Die Berater*innen von FRAGILE Suisse unterstützen Menschen mit Hirnverletzungen unter anderem auch in den Bereichen Finanzen, Sozialversicherungen und Recht.
  • Menschen mit Multiple Sklerose wenden sich für eine Rechtsberatung an die MS Gesellschaft
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