Die Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine universelle Versicherung. Jede Person zahlt obligatorisch und solidarisch über eine Lohnabgabe in sie ein und hat im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen.

Für die IV gilt: «Eingliederung vor Rente». Erst nach Abschluss von medizinischen oder beruflichen Eingliederungsmassnahmen wird entschieden, ob eine Rente gewährt wird oder nicht.

Die als «Weiterentwicklung der IV» bezeichnete 7. IVG-Revision zielt darauf ab, die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit psychischen Behinderungen zu verbessern.

Sie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und brachte eine Reihe von Änderungen mit sich, von denen einige sehr schwerwiegende Auswirkungen auf die Versicherten haben.

Wir fordern

Um der Verfassung gerecht zu werden, müssen die Renten der ersten Säule erhöht werden.

Eine Lohnbasis, die der Realität von Menschen mit Behinderungen entspricht.

Eine bessere Qualität der Gutachten.

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen.

Neue Kriterien und eine überarbeitete Liste für Geburtsgebrechen.

Für ein menschenwürdiges soziales Sicherungssystem

das die Bedürfnisse der Menschen besser berücksichtigt!

Mehr

Zentrale Änderungen der 7. IVG-Revision

Lineares Rentensystem
Dieses System stützt sich auf unrealistische Lohnskalen, um den Grad der Behinderung zu bestimmen. Der Beitrag Rentensystem: So wird die Invalidität bemessen zeigt auf, wie dabei vorgegangen wird. 
Eine Motion, die im April 2022 von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit im Nationalrat eingereicht wurde, soll diese Fehlentwicklung korrigieren. Mehr dazu in unserer Medienmitteilung Bundesrat setzt Motion «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads» ungenügend um

Strengere Regulierung von Gutachten
Agile fordert mehr Dialog statt teurer Gutachten. Mehr zu den Gutachten und unseren Forderungen erfahren Sie in diesem Beitrag.

Aktualisierung Geburtsgebrechenliste (GGL) und medizinische Eingliederungsmassnahmen
Agile fordert, dass die Verschärfungen durch die 7. IVG-Revision gelockert und die Betroffenen miteinbezogen werden. Mehr dazu im Beitrag Geburtsgebrechen und medizinische Massnahmen: «Alles über uns, aber ohne uns!»

Zentrale Punkte

Ungenügendes Rentensystem

Mangelhafter Begutachtungsprozess

Verschärfungen ohne Einbezug von Menschen mit Behinderungen

Bei Problemen mit Sozialversicherungsleistungen helfen Ihnen diese Rechtsberatungsstellen

  • Inclusion Handicap bietet Rechtsberatungen für alle deutsch- und französischsprachigen Regionen.
  • Bei Procap finden Sie diverse regionale Beratungsstellen.
  • Für das Tessin wenden Sie sich an inclusione andicap ticino.
  • Pro Infirmis bietet einen umfangreichen Online-Rechtsratgeber und Beratungsstellen in verschiedenen Kantonen.
  • Das Institut für Rechtsberatung (IRB) der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung hilft Menschen mit einer Querschnittlähmung unentgeltlich und persönlich bei rechtlichen Problemen in den Bereichen Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht.
  • Pro Mente Sana bietet kostenlose Beratung zu psychosozialen und juristischen Fragen für Menschen mit psychischen Behinderungen, ihre Angehörigen und Nahestehende sowie weitere Bezugspersonen.
  • Der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes interveniert, unterstützt und begleitet gehörlose Menschen bei juristischen Fragen und Diskriminierungen.
  • Die Berater*innen von FRAGILE Suisse unterstützen Menschen mit Hirnverletzungen unter anderem auch in den Bereichen Finanzen, Sozialversicherungen und Recht.
  • Menschen mit Multiple Sklerose wenden sich für eine Rechtsberatung an die MS Gesellschaft
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