Berechnung IV-Grad: Bundesrat ignoriert Wille des Parlaments und Vernehmlassungsantworten

Agile ist verärgert: In seiner Sitzung vom 18.10.2023 verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV), mit der die Motion SGK-N 22.3377 hätte erfüllt werden sollen. Diese forderte, dass der IV-Grad nicht mehr auf Basis der Einkommen von gesunden Personen berechnet wird, sondern dass realistische Einkommensmöglichkeiten berücksichtigt werden. Auch wenn nun gewisse Verbesserungen erreicht wurden: Die beschlossene Änderung entspricht nicht den Forderungen der Motion und lässt auch die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsantworten unberücksichtigt. Anstelle des Pauschalabzugs von 17 Prozent, der gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen erforderlich ist, wird lediglich ein Pauschalabzug von 10 Prozent gewährt. Viele Menschen mit Behinderungen erhalten damit weiterhin keine oder zu tiefe IV-Renten.

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung wies Agile in unserer
Stellungnahme auf diverse Lücken im Vorschlag des Bundesrats hin. Wir forderten, dass der Pauschalabzug von den bisher angewendeten hypothetischen Löhnen nicht wie vorgeschlagen 10 Prozent betragen solle, da damit nur die Lohnunterschiede von gesundheitlich beeinträchtigten Personen ohne IV-Rente berücksichtigt werden. Gemäss wissenschaftlicher
Erkenntnisse wäre stattdessen ein Pauschalabzug von 17 Prozent erforderlich. Zudem müssten je nach individueller Situation weitere lohnmindernde Faktoren berücksichtigt werden. Um die Motion zu erfüllen, hätten auf Basis des Lösungsvorschlags von Riemer-Kafka/Schwegler ausserdem neue Bemessungsgrundlagen erarbeitet werden müssen. Erst damit wäre es möglich,
die durch die verwendeten Medianlöhne entstehenden Schwachpunkte des Systems beheben und realistische Einkommen ermitteln zu können.

Vernehmlassungsteilnehmende sind sich einig

Mit unseren Forderungen stehen wir nicht allein: Gemäss dem Ergebnisbericht der Vernehmlassung brachte ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden dieselben Vorbehalte an: 65 von 78 Teilnehmenden – darunter die rund 40 teilnehmenden Behindertenorganisationen, alle teilnehmenden Parteien, 10 Kantone, die SODK, die SKOS, der SGB, Travail.Suisse, der SGV und der SSV – forderten einen höheren Abzug und verwiesen dabei auf die Tatsache, dass die Medianeinkommen mit IV-Rente rund 17 Prozent unter dem Medianwert von voll leistungsfähigen Personen liegen und neben dem Pauschalabzug weitere
individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen. Neben Agile bevorzugen die rund 40 Behindertenorganisationen sowie diverse weitere Vernehmlassungsteilnehmende ausserdem eine Berechnung der Löhne nach dem Modell Riemer-Kafka /Schwegler.

Für Agile ist es nicht nachvollziehbar, dass die Forderungen sowohl der Motionärin als auch der Verbände, Parteien und Kantone nicht berücksichtigt wurden. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die notwendigen Anpassungen umgesetzt werden.

Kontakt

Silvia Raemy, Leiterin Kommunikation / 031 390 39 39 / 079 384 91 84 / silvia.raemy@agile.ch

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