Medizinische Massnahmen bei Kindern mit Geburtsgebrechen: Vergütung durch IV wird verbessert

Agile begrüsst, dass die Invalidenversicherung künftig bestimmte Mittel oder Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen, vergüten kann, auch wenn sie nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgeführt sind. An seiner Sitzung vom 6. September 2023 hat der Bundesrat die Änderung der IV-Verordnung zur Vergütung von medizinischen Massnahmen durch die IV verabschiedet. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog aufgeführt sind oder deren Kosten die festgesetzten Ansätze überschreiten, werden in der Praxis bereits heute von den IV-Stellen vergütet. Die Verordnung wird nun angepasst, um die Rechtskonformität zu gewährleisten.

Weitere Beiträge zum Thema

Invalidenversicherung, Soziale Sicherheit
Teilnehmer*Innen der Agile Delegiertenversammlung 2024 © Agile/Markus Schneeberger
Beitrag

Das freut uns: SGK-N will 13. IV-Rente einführen

Medienmitteilung

Freie Wahl beim Wohnen auch für Menschen mit Behinderungen: Nationalrat stimmt längst fälliger Gesetzesrevision zu

Nothing without us! © Agile/Mark Henley
Medienmitteilung

Ja zu einer 13. IV-Rente

Titelseite Bericht (Nicht)-Bezug von Sozialleistungen @ Agile Januar 24
Beitrag

Bericht (Nicht-)Bezug von Sozialleistungen, Januar 2024

Emilie Rosenstein @ 24heures, Odile Meylan
Beitrag

Videobeitrag Nichtinanspruchnahme und Hindernisse beim Bezug von Leistungen von Prof. Emilie Rosenstein, HETSL

Menschen mit Behinderungen unterwegs in den Strassen Berns.
Beitrag

2021 war nahezu jede sechste Person mit einer Behinderung armutsgefährdet

Nach oben scrollen