Mutloser Gegenvorschlag verfehlt Ziele der Inklusionsinitiative
Der Entwurf enthält zwar allgemeine Grundsätze, doch es fehlen konkrete Rechte, verbindliche Umsetzungsstrategien und ein inklusiver Geltungsbereich. Drei Viertel der Menschen mit Behinderungen sind vom Gesetz ausgeschlossen – darunter etwa Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen, die zwar stark eingeschränkt sind, aber keine IV-Rente beziehen, oder Personen, die erst im AHV-Alter eine Behinderung erwerben und keine IV-Leistungen erhalten. Damit verfehlt der Gegenvorschlag die Ziele der Inklusionsinitiative deutlich.
«Ein Inklusionsrahmengesetz muss Mauern einreissen – nicht neue errichten», sagt Stephan Hüsler, Präsident von Agile.
Die zentralen Schwächen des Gegenvorschlags
- Unverbindlich formuliert: Der Entwurf bleibt bei allgemeinen Grundsätzen stehen – konkrete Rechtsansprüche fehlen.
- Zu eng gefasst: Ein grosser Teil der Menschen mit Behinderungen ist vom Geltungsbereich ausgeschlossen.
- Fehlende Umsetzungsperspektive: Der Entwurf enthält keine Hinweise auf eine Strategie oder einen koordinierten Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-BRK.
- Beharren auf alten Strukturen: Der Entwurf übernimmt die Ausrichtung auf institutionelle Unterbringung nahezu unverändert – anstatt den Weg für Selbstbestimmung und Inklusion zu öffnen.
Inklusion ist kein Versprechen – sie ist eine Verantwortung. Agile fordert den Bundesrat auf, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Was Agile fordert
Ein wirksamer Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative muss:
Rechtsansprüche für selbstbestimmtes Wohnen und Leben gemäss UNO-BRK garantieren.
Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zeigt: Es fehlt an Koordination, Strategie und Wirkung im Bereich selbstbestimmtes Wohnen. Der Vorentwurf greift diese Probleme nicht auf – und verfehlt damit auch die Ziele der Inklusionsinitiative.Finanzierungsmechanismen neu denken, Assistenzleistungen ausbauen und den Zugang vereinfachen.
Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen klären und die Koordination sicherstellen.
Verbindliche Aktionspläne mit messbaren Zielen und Ressourcen auf allen Ebenen vorsehen.
Menschen mit Behinderungen systematisch und vergütet einbeziehen.
Eine unabhängige Monitoring-Stelle schaffen, die die Umsetzung der UNO-BRK überprüft.
Jetzt braucht es eine Kurskorrektur
Agile fordert den Bundesrat auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Inklusion muss sich im Alltag von Menschen mit Behinderungen konkret und spürbar zeigen – nicht nur auf dem Papier. Die Vernehmlassung ist eine Chance für echte Teilhabe. Nutzen wir sie.
Kontakt
Alizée Rey, Verantwortliche Interessenvertretung und Networking / 031 390 39 33 / 078 736 70 32 / alizee.rey@agile.ch
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