Nationalrat will betreutes Wohnen über EL fördern – Hürden bleiben bestehen
Die auf der Motion 18.3716 basierende Änderung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG) sieht vor, gewisse Leistungen für das betreute Wohnen wie zum Beispiel Notrufsysteme oder Mahlzeitendienste über die Ergänzungsleistungen zu finanzieren. Bei den Mietkosten sollen bei Bedarf Zuschläge für ein Nachtassistenzzimmer und eine rollstuhlgängige Wohnung berücksichtigt werden. Damit will die Motion das selbstständige Wohnen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen fördern. Ziel ist es, Heimeintritte zu verzögern oder zu verhindern und den Wechsel vom stationären Wohnen in ein eigenes Zuhause zu erleichtern.
Gewisse Verbesserungen auch für IV-Rentner*innen erreicht
Der Bundesrat sah die Leistungen zunächst nur für AHV-Rentner*innen mit Ergänzungsleistungen vor. Agile hat sich bereits in der Vernehmlassung zusammen mit weiteren Verbänden dafür eingesetzt, dass auch Personen mit einer IV-Rente von den Leistungen profitieren können. Wir sind erfreut, dass der Bundesrat der Forderung nachgekommen ist und nun auch der Nationalrat dieser Änderung zustimmt. Der Nationalrat erzielte auch beim Rollstuhl- und Nachtassistenzzimmerzuschlag gewisse Verbesserungen gegenüber der Vorlage des Bundesrats. Neu soll ausserdem explizit erwähnt werden, dass die Leistungen unter anderem auf die Erhaltung und Förderung von Selbstbestimmung, die gesellschaftliche Teilhabe und die Vorbeugung von psychischen Krisen abzielen sollen.
Weitere Massnahmen dringend nötig
Bedauerlich ist, dass der Nationalrat verschiedene Anträge, für die sich Agile und andere Verbände stark gemacht haben, nicht angenommen hat. Die vorgesehenen Mindestbeträge für das betreute Wohnen werden in vielen Fällen nicht ausreichen. Einen Nachtassistenzzuschlag soll nur erhalten, wer einen IV-Assistenzbeitrag bezieht, obwohl auch andere Personen auf Unterstützung in der Nacht angewiesen sind. Problematisch ist auch, dass wichtige Handlungsfelder wie die Förderung und Begleitung in der Alltagsgestaltung, Besuchsdienste sowie Beratung und Koordination im Leistungskatalog nicht explizit berücksichtigt werden sollen. Auch die freie Wahl der Leistungserbringenden ist nicht gewährleistet. Damit kann das selbstbestimmte Wohnen im eigenen Zuhause nur begrenzt gefördert werden. Frühzeitige, unnötige und oft teurere Heimeintritte werden in vielen Fällen nicht verhindert werden können.
Die Diskussion um die Vorlage wird zu einem späteren Zeitpunkt im Ständerat weitergeführt. Wir hoffen, dass dieser weitergehende Verbesserungen bewirken kann. Gleichzeitig ist für uns klar: Es braucht dringend zusätzliche Massnahmen, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Wohnen umfassend wahrnehmen können. Agile setzt in dieser Hinsicht auch auf die Modernisierung des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) (vgl. Motion 24.3003) und engagiert sich im Rahmen der Inklusionsinitiative und der Forderung nach einem griffigen Inklusionsgesetz für die Erreichung dieses Ziels.
Weitere Informationen
Dossier «Selbstbestimmt Wohnen» von Agile über das Recht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform
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