Sprache als Nährboden für Ableismus

Die Begriffe, die verwendet werden, um Menschen mit Behinderungen zu bezeichnen oder ihren Anspruch auf Sozialleistungen zu bestimmen, sind Bestandteil der Benachteiligungen, auf denen Ableismus beruht. Schon lange kritisieren Organisationen von Menschen mit Behinderungen diese sprachliche Diskriminierung auf verschiedensten Ebenen.

Mit der 2016 veröffentlichten Broschüre «Sprache ist verräterisch» hat Agile ein Zeichen gegen die sprachliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und für eine respektvolle Wortwahl gesetzt. Niemand soll als invalid oder mongoloid bezeichnet werden, ebenso wenig wie als IV-Fall, Zwerg*in oder Taubstumme*r. Der Erfolg der Broschüre, insbesondere an Schulen, zeigt, dass das Bewusstsein und das Bemühen um Gleichbehandlung gewachsen sind. Mit anderen Worten: Die Auffassung von Behinderung ist im Begriff, sich zu wandeln.

Diskriminierungsfreie Sprache ist ein Mittel im Kampf gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und die Vorurteile, die ihnen entgegengebracht werden.

Mittlerweile haben einige Medien, so das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS, eine Charta für eine inklusive Sprache entwickelt, während andere leider immer noch die Begriffe Behinderte*r oder Invalide*r verwenden. Doch genauso, wie es Zeit brauchte, die «Mohrenköpfe» aus unserer Alltagssprache zu verbannen, wird es eine gewisse Zeit dauern, bis Begriffe wie Zurückgebliebene*r oder Invalide*r, die einen festen Platz im allgemeinen Schimpfwortschatz eingenommen haben, nicht mehr verwendet werden.

Terminologie und Gesetzgebung

In den parlamentarischen Debatten, die vor der Einführung der Invalidenversicherung (IV) in den 1950er-Jahren geführt wurden, sprach man nicht nur von Invaliden, sondern auch von Krüppeln, Zurückgebliebenen, Abnormalen und Geistesschwachen. Die Terminologie hat sich glücklicherweise in den letzten Jahrzehnten geändert, doch nach wie vor gibt es entwürdigende Begriffe, die ein für alle Mal aus der Gesetzgebung verbannt werden sollten.

Dafür setzte sich mit ihrer 2016 eingereichten Motion «Gegen die sprachliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung» die damalige Nationalrätin Marianne Streiff-Feller ein. Sie forderte, dass der Begriff invalid im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) durch Menschen mit Behinderung ersetzt wird. Der Bundesrat zeigte sich zwar empfänglich für dieses Thema, entschied sich aber für die Beibehaltung des Status quo, da er befürchtete, zahlreiche Bundesgesetze und die Verfassung ändern zu müssen, wofür eine Volksabstimmung erforderlich wäre.

2020 nahm er im Rahmen der 7. IVG-Revision ein Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) an, das eine sprachliche Modernisierung des IVG forderte. Dieses Postulat fokussiert sich insbesondere auf die Begriffe Kinderrente und Invalidität. Mit der Annahme des Postulats verpflichtete sich der Bundesrat zu einer Auslegeordnung aller problematischen Begriffe.

Invalidität, Gebrechen, Hilflosigkeit: Zu streichende Begriffe

Um die Motion Streiff-Feller konstruktiv zu unterstützen, bildeten Inclusion Handicap und Agile 2016 eine Arbeitsgruppe und erarbeiteten mögliche Alternativen für bestimmte abwertende Begriffe in der Schweizer Gesetzgebung.

Abgesehen von invalid findet man weitere problematische Begriffe. Beispiel: Gebrechen steht für Unfähigkeit, Missbildung, Schwäche.

Mit anderen Worten

Im Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) wird Invalidität als «voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit» definiert. Bei der Berechnung des Invaliditätsgrads der Versicherten geht die IV nach ATSG folglich nicht vom Grad der physischen oder psychischen Unfähigkeit der betroffenen Person aus, sondern von ihrer Unfähigkeit zu arbeiten und/oder ein Einkommen zu erwirtschaften.

Das System orientiert sich also an Normalität (Menschen, die arbeiten) versus Abnormität (Menschen, die nicht arbeiten). 

Hier muss unbedingt ein Paradigmenwechsel stattfinden, und dafür ist eine terminologische Überarbeitung der Gesetzgebung unumgänglich.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, den Begriff Invalidität durch Erwerbsbeeinträchtigung zu ersetzen. Das Invalidenversicherungsgesetz könnte in Behindertenversicherungsgesetz umbenannt werden. Anstelle von Hilflosigkeit müsste man den Begriff Assistenzbedarf verwenden, und die Hilflosenentschädigung stattdessen als Assistenzpauschale bezeichnen, was der Definition im ATSG entspräche. Als Alternative zum Ausdruck Geburtsgebrechen schlägt die Arbeitsgruppe angeborene Krankheiten vor. Diese Begriffe wären nicht nur weniger diskriminierend und abwertend für die Betroffenen, sondern würden auch ihre Realität besser widerspiegeln.

Den Worten Taten folgen lassen

Die Umsetzung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) und die Förderung der Inklusion schliessen unweigerlich die Bekämpfung des Ableismus mit ein. Nur so kann die negative Wahrnehmung von – insbesondere nicht erwerbstätigen – Menschen mit Behinderungen ausgeräumt werden. Die Sensibilisierungsarbeit, die Organisationen von Menschen mit Behinderungen leisten, ist zwar wichtig, die Beseitigung der sprachlichen Diskriminierung in der Gesetzgebung jedoch unumgänglich, gerade im Bereich der Sozialversicherungen.

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