Die Schweiz muss persönliche Assistenz ausbauen
Im März 2022 hat der UNO-Ausschuss überprüft, ob und wie die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) umsetzt. Ende März hat er den Prüfungsbericht veröffentlicht. Für eine «Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft» (Art. 19 UNO-BRK) fehlt es in der Schweiz an flächendeckender Assistenz, hindernisfreiem Wohnraum, finanziellen Mitteln und einer Strategie zur Deinstitutionalisierung.
Nein, überrascht sind wir nicht ob der Resultate dieser Überprüfung. Hierzulande werden Menschen mit Behinderungen, junge Erwachsene und Kinder, oft in Heimen untergebracht. Gemäss Bundesamt für Statistik können über 44 000 Menschen ihren Alltag nicht selbst gestalten. Ihr Leben ist strukturiert wie im Spital oder im Altersheim, mit vorgegebenen Essens- und Schlafenszeiten. Ein abendlicher Kinobesuch ist oft nicht möglich. Einerseits, weil ihnen im Ausgang die Assistenz fehlt, andererseits, weil die Mitarbeitenden des Heims keine Zeit haben, den spät Heimkehrenden beim Zu-Bett-Gehen zu helfen.
Gewalt und Missbrauch in Heimen
Dass Menschen mit Behinderungen im Heim möglicherweise Gewalt und Missbrauch erleben müssen, erfahren wir hin und wieder aus den Medien. Wie etwa, dass ein Sozialtherapeut in verschiedenen Heimen in der Schweiz und in Deutschland in 29 Jahren 114 Erwachsene und Kinder missbraucht hat. Oder dass in einem Heim in Genf autistische Kinder und Jugendliche misshandelt wurden.
Der UNO-Ausschuss fordert, dass Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft leben, nicht in Heimen.
Unterstützung für selbstbestimmtes Leben fehlt
Wer mit persönlicher Assistenz ausserhalb eines Heimes lebt oder leben will, weiss aus eigener Erfahrung, dass kein umfassendes System zur Verfügung steht, das ihm oder ihr dabei hilft, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Eine bezahlbare Wohnung, die obendrein noch hindernisfrei zugänglich ist, muss man selbst finden.
Jeder Kanton machts anders
Was unsere Recherche in diesem Beitrag zeigt, kritisiert auch der Ausschuss: die kantonal unterschiedliche Umsetzung von Assistenz. Zieht eine Person in einen anderen Kanton, klärt die dortige IV-Stelle erneut ab, ob und wie viel Assistenzbeitrag die Person erhält. Es kann sein, dass sie ihre Administration komplett umstellen muss, weil die IV-Stelle im neuen Kanton ganz andere Belege fordert. Zusatzleistungen können wegfallen, weil es Kantone gibt, die gar nichts zahlen, wenn der Assistenzbeitrag nicht reicht. Andere zahlen nur, wenn Einkommen und Vermögen aufgebraucht sind. Dann gibts Ergänzungsleistungen. Einige Kantone machen eine eigene Bedarfsabklärung und zahlen je nach anerkanntem Bedarf, Behinderung, Wohnform und Unterstützungsleistung. Wer blickt da noch durch?
Hausaufgaben für die Schweiz
Neun Jahre ist es her, dass die Schweiz die UNO-BRK ratifiziert hat. Seit neun Jahren warten Menschen mit Behinderungen auf ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und persönliche Assistenz. Darauf, dass sie selbst entscheiden können, wo und mit wem sie leben wollen. Realistisch gesehen wird es wohl noch eine Weile dauern, bis das gesamtschweizerisch für alle der Fall ist, denn die Schweiz hat diesbezüglich noch viele Hausaufgaben zu machen.
Betroffene müssen mitreden können
Menschen mit Behinderungen und die Organisationen, die sie vertreten, können heute kaum mitreden. Sie werden in die Entscheidungsprozesse in Bezug auf Gesetze, politische Massnahmen und Programme, die sie betreffen, nur wenig einbezogen.
Organisationen VON Menschen mit Behinderungen
Bei den Organisationen unterscheidet die UNO-BRK zwischen Organisationen VON Menschen mit Behinderungen und Organisationen FÜR Menschen mit Behinderungen. Organisationen VON Menschen mit Behinderungen werden von Betroffenen angeführt, geleitet und verwaltet. Ihre Mitglieder sind mehrheitlich Menschen mit Behinderungen, die ihre Interessen somit selbst vertreten.
In der Schweiz gibt es nur wenige Organisationen VON Menschen mit Behinderungen. Ein Beispiel einer solchen Organisation ist InVIEdual. InVIEdual vertritt als Branchenorganisation die Interessen von Arbeitgebenden, die mit Assistenz leben. Organisationen VON Menschen mit Behinderungen werden kaum finanziert und können sich deshalb auch nicht genügend einbringen, wenn es um ihre Interessen geht.
Der Ausschuss kritisiert das und fordert ein Mitspracherecht und die unabhängige Finanzierung von unterschiedlichsten Organisationen VON Menschen mit Behinderungen. Sie sollen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene unterstützt und bei der Umsetzung der UNO-BRK massgeblich miteinbezogen werden.
Keine Unterbringung in Heimen mehr
Der Ausschuss fordert, dass Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft leben, nicht in Heimen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Schweiz, in Absprache mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen, eine Strategie und einen Aktionsplan entwickeln. Für die Umsetzung sind Verantwortliche zu definieren und eine unabhängige Stelle, die das Ganze überwacht. Wer aus einem Heim in eine eigene Wohnung zieht, soll personell, finanziell und technisch dabei unterstützt werden.
Selbstbestimmt leben mit persönlicher Assistenz
Damit ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft für alle möglich wird, muss die Schweiz das Konzept der persönlichen Assistenz und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen ausbauen. Die UNO-BRK fordert klar, dass alle Menschen mit Behinderungen Anspruch auf die gleichen Leistungen haben. Und zwar auf die Leistungen, die sie aufgrund ihrer Behinderung brauchen. Konkret heisst das: Assistenz muss flächendeckend, einheitlich und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Und damit es mit den eigenen vier Wänden klappt, müssen Menschen mit Behinderungen Zugriff auf bezahlbare und hindernisfreie Wohnungen haben.