Invalidenversicherung: Reformen, Kritik und Forderungen

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine universelle Versicherung. Jede Person zahlt obligatorisch und solidarisch über eine Lohnabgabe in sie ein und hat im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen. Für die IV gilt: «Eingliederung vor Rente». Erst nach Abschluss von medizinischen oder beruflichen Eingliederungsmassnahmen wird entschieden, ob eine Rente gewährt wird oder nicht.

Die 7. IVG-Revision: Ziele und Änderungen

Die als «Weiterentwicklung der IV» bezeichnete 7. IVG-Revision zielt darauf ab, die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit psychischen Behinderungen zu verbessern. Sie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und brachte eine Reihe von Änderungen mit sich, von denen einige sehr schwerwiegende Auswirkungen auf die Versicherten haben.

Lineares Rentensystem
Dieses System stützt sich auf unrealistische Lohnskalen, um den Grad der Behinderung zu bestimmen. Der Beitrag Rentensystem: So wird die Invalidität bemessen zeigt auf, wie dabei vorgegangen wird. 
Eine Motion, die im April 2022 von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit im Nationalrat eingereicht wurde, soll diese Fehlentwicklung korrigieren. Mehr dazu in unserer Medienmitteilung Bundesrat setzt Motion «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads» ungenügend um

Strengere Regulierung von Gutachten
Agile fordert mehr Dialog statt teurer Gutachten. Mehr zu den Gutachten und unseren Forderungen erfahren Sie in diesem Beitrag.

Aktualisierung Geburtsgebrechenliste (GGL) und medizinische Eingliederungsmassnahmen
Agile fordert, dass die Verschärfungen durch die 7. IVG-Revision gelockert und die Betroffenen miteinbezogen werden. Mehr dazu im Beitrag Geburtsgebrechen und medizinische Massnahmen: «Alles über uns, aber ohne uns!»

Bei Problemen mit Sozialversicherungsleistungen helfen Ihnen diese Rechtsberatungsstellen

  • Inclusion Handicap bietet Rechtsberatungen für alle deutsch- und französischsprachigen Regionen.
  • Bei Procap finden Sie diverse regionale Beratungsstellen.
  • Für das Tessin wenden Sie sich an inclusione andicap ticino.
  • Pro Infirmis bietet einen umfangreichen Online-Rechtsratgeber und Beratungsstellen in verschiedenen Kantonen.
  • Das Institut für Rechtsberatung (IRB) der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung hilft Menschen mit einer Querschnittlähmung unentgeltlich und persönlich bei rechtlichen Problemen in den Bereichen Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht.
  • Pro Mente Sana bietet kostenlose Beratung zu psychosozialen und juristischen Fragen für Menschen mit psychischen Behinderungen, ihre Angehörigen und Nahestehende sowie weitere Bezugspersonen.
  • Der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes interveniert, unterstützt und begleitet gehörlose Menschen bei juristischen Fragen und Diskriminierungen.
  • Die Berater*innen von FRAGILE Suisse unterstützen Menschen mit Hirnverletzungen unter anderem auch in den Bereichen Finanzen, Sozialversicherungen und Recht.
  • Menschen mit Multiple Sklerose wenden sich für eine Rechtsberatung an die MS Gesellschaft

Standpunkt

Simone Leuenberger

«Wir Menschen mit Behinderungen wollen gleichen Lohn für gleiche Leistung.»

IV: Chancen statt Sparmassnahmen

Die Invalidenversicherung soll Eingliederung fördern. Doch Reformen setzen auf Kürzungen. Agile fordert faire Gutachten und echte Perspektiven.

Zentrale Punkte

Ungenügendes Rentensystem

Mangelhafter Begutachtungsprozess

Verschärfungen ohne Einbezug von Menschen mit Behinderungen

Wir fordern

Um der Verfassung gerecht zu werden, müssen die Renten der ersten Säule erhöht werden.

Eine Lohnbasis, die der Realität von Menschen mit Behinderungen entspricht.

Eine bessere Qualität der Gutachten.

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen.

Neue Kriterien und eine überarbeitete Liste für Geburtsgebrechen.

Mehr zum Thema Invalidenversicherung

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    Parlament beerdigt 13. IV-Rente ohne Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen

    Entgegen dem Entscheid des Parlaments fordert Agile im Sinne der Gleichstellung der Rentenbeziehenden in der 1. Säule eine 13. Rente für alle IV-Rentner*innen.
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    Das freut uns: SGK-N will 13. IV-Rente einführen

    Nach dem Ja zur 13. AHV-Rente will die SGK-N keine Ungleichbehandlung in der ersten Säule und stimmt einer 13. IV-Rente zu.
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    Freie Wahl beim Wohnen auch für Menschen mit Behinderungen: Nationalrat stimmt längst fälliger Gesetzesrevision zu

    Der Nationalrat sagt Ja zu einer Motion, die die freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform für Menschen mit Behinderungen und entsprechende ambulante Unterstützung fordert.
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    Der Kaufkraftverlust trifft auch IV-Rentner*innen. Agile bedauert diese Ungleichbehandlung und wird alles daransetzen, dass auch IV-Rentner*innen eine 13. Rente erhalten.
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    Menschen mit Behinderungen waren 2021 stärker armutsgefährdet, nahmen häufiger externe finanzielle Unterstützung in Anspruch und verzichten auf medizinische Behandlungen.
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