Bundesrat gibt Teilrevision des BehiG in Auftrag

Menschen mit Behinderungen sollen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. März 2023 entschieden.

Zudem will er die Gebärdensprache anerkennen und die Gleichstellung von gehörlosen Personen fördern. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, bis Ende Jahr eine entsprechende Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) vorzulegen. Der Bundesrat will zudem prüfen, wie die aktive Partizipation von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben mit gesetzlichen Massnahmen gefördert werden kann.

Zum Beitrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)

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