Selbstbestimmt Wohnen im Alter und bei Behinderung: Nationalrat stellt erste Weichen
Viele Menschen mit Behinderungen können heute nicht selbst entscheiden, wo sie wohnen. Auch wenn das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen und Betreuung zuhause auf allen staatlichen Ebenen immer häufiger anerkannt und unterstützt wird, sind sie weiterhin gezwungen, in stationären Wohnsettings zu leben. Die bisherigen Bemühungen von Bund, Kantonen und Verbänden genügen nicht, um zentrale Hindernisse, die der Wahlfreiheit und gesellschaftlichen Teilhabe entgegenstehen, zu beseitigen.
Nationale Strategie schafft Gesamtsicht
Parlamentarische Vorstösse fokussieren fast immer sehr partiell auf einzelne Leistungen (Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag, Ergänzungsleistungen etc.). Bisherige Programme von Bund, Kantonen oder Verbänden lassen für die Wahlfreiheit zentrale Faktoren ausser Acht – zum Beispiel mit der Gesetzgebung verbundene Fehlanreize, die das stationäre Wohnen begünstigen und die Entwicklung von zeitgemässen, bedarfsgerechten Unterstützungsmöglichkeiten im eigenen Zuhause verhindern. Es fehlt an einer Gesamtsicht, um Lücken und Ineffizienzen im Gesamtsystem zu erkennen und zu beseitigen. Eine nationale Strategie, die in Übereinstimmung mit Art 4(3) und 33 der UNO-Behindertenrechtskonvention mit Menschen mit Behinderungen und ihren (Selbstvertretungs-)Organisationen erarbeitet wird, ist daher dringend nötig.
Weitere Informationen
Dossier «Selbstbestimmt Wohnen» von Agile über das Recht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform
Motion 23.3366 Nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung
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