Sondersession 2025: Fortschritte für Inklusion & Gleichstellung

Die Sondersession des Nationalrats ist vorbei. Informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen zu den wichtigsten Geschäften, zu denen wir vor der Session jeweils unsere Positionen und Abstimmungsempfehlungen an die Parlamentarier*innen abgeben.

Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen

In der Schweiz dürfen über 16’000 Personen nicht wählen und abstimmen, weil sie wegen «Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind». So steht das heute in der Verfassung. Jetzt hat der Nationalrat einer Motion zugestimmt, welche das ändern will: Der Vorstoss fordert, dass der Bundesrat diesen Satzteil aus der Verfassung streicht.

Wählen und Abstimmen für alle Bürger*innen

Politisch interessierte Personen sind auch in dieser Situation durchaus in der Lage, sich eine politische Meinung zu bilden und – allenfalls mit Unterstützung wie vereinfachten Abstimmungstexten, Wahlanleitungen und unterstützter Entscheidfindung – an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Zudem verstösst der Ausschluss dieser Personen vom Stimm- und Wahlrecht auch klar gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention.

So geht es weiter

Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Kita-Gesetz)

Diese Initiative zielt darauf ab, die finanzielle Unterstützung für familienergänzende Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung zu überführen. Nach dem Ständerat gibt auch der Nationalrat grünes Licht für eine neue Betreuungszulage. Anders als der Ständerat nimmt der Nationalrat aber die sogenannten Programmvereinbarungen wieder auf. Mit diesen werden für die Kantone Anreize geschaffen, um weiter in die frühe Förderung zu investieren, Angebotslücken zu schliessen und institutionelle Betreuungsplätze auch für Kinder mit Behinderungen zu schaffen.

Familienergänzende Betreuung für alle Kinder

Das Betreuungsangebot für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter weist deutliche Lücken auf. Vielerorts sind Kinder mit Behinderungen vom bestehenden Angebot ausgeschlossen. Ihre Eltern sind häufig auf sich allein gestellt und können nicht frei wählen, ob sie ihr Kind (teilweise) familienergänzend betreuen lassen wollen oder nicht. Die vorschulische Betreuung respektive Frühförderung kann auch für Kinder mit Behinderungen wesentlich zur Chancengleichheit in der Gesellschaft beitragen und die Erwerbsarbeit der Eltern ermöglichen oder erleichtern.

So geht es weiter

Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

Hier geht’s zu den weiteren Ergebnissen aus Geschäften, die für Menschen mit Behinderungen besonders relevant sind.

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