Archiv Verkehr-Mobilität

Bundesverwaltungsgericht gibt Behindertenorganisationen Recht

Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil vom 5. März 2012 zum Schluss, dass Menschen mit Behinderung durch die geplanten Neuwagen der SBB benachteiligt werden, und heisst die Beschwerde der Organisationen gut. Die SBB zieht das Urteil an das Bundesgericht weiter.

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SBB ziehen Urteil vor Bundesgericht

Erst vor wenigen Wochen hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, die SBB müssten die neuen Intercity-Züge behindertengerechter bauen. Die von den SBB angekündigte fast zweijährige Verzögerung bei der Beschaffung der Züge geht aber in erster Linie auf technische Probleme der Fahrzeugbauerin zurück – und nicht auf den Widerstand der Behindertenorganisationen.

Beschwerde gutgeheissen – Stellungnahme

Die Fachstelle Barrierefreier öffentlicher Verkehr (BöV) gibt vierteljährlich ihre Nachrichten heraus. In der Ausgabe 2/2012 berichtet die BöV unter anderem über den positiven Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu den neuen Fernverkehrs-Doppelstockzügen der SBB.

Aus «Behinderte und öV» wird «barrierefreier öV»

Bei der Fachstelle BöV sind einige Neuerungen zu verzeichnen. Zum einen wurde sie auf «Barrierefreier öffentlicher Verkehr» umbenannt, u.a. um die altersbedingt eingeschränkten Menschen klarer einzubeziehen. Gleichzeitig wurden ihre Leitsätze der Zeit angepasst. Schliesslich hat die «Agence romande» eine neue Adresse erhalten.

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