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Sozialversicherungsrecht

Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) definiert wesentliche Begriffe wie zum Beispiel Krankheit, Unfall oder Invalidität, regelt allgemeine Grundsätze sowie ein einheitliches Sozialversicherungsverfahren und koordiniert die Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen.

Das ATSG trat 2003 in Kraft und wurde 2019 revidiert. Mit dieser Reform wurden wichtige Änderungen zum Nachteil der Versicherten eingeführt (siehe auch Beitrag Entrée en vigueur silencieuse de changements importants, nur auf Französisch).

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Im Jahr 2016 kritisierte der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz aufgrund einer Klage einer Versicherten für das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage zur Überwachung von Sozialversicherten. Im Rahmen der Revision 2019 wurde ein Artikel aufgenommen, der als Rechtsgrundlage für die verdeckte Observation von Versicherten dient. Agile und weitere Organisationen von Menschen mit Behinderungen haben diesen Artikel mit einem Referendum bekämpft, das abgelehnt wurde. Wir sind der Meinung, dass Observationen zu weit gehen und gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen. Dieses Gesetz betrifft uns alle. Wir alle sind sozialversichert und können bei einem Betrugsverdacht ohne unser Wissen observiert werden.

Mehr zu unseren Positionen und Forderungen in unserer Vernehmlassungsantwort «Revision des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)» vom Mai 2017.

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Vernehmlassungsantwort Agile

zur ATSG-Reform, Mai 2017

Bei Problemen mit Sozialversicherungsleistungen helfen Ihnen diese Rechtsberatungsstellen

  • Inclusion Handicap bietet Rechtsberatungen für alle deutsch- und französischsprachigen Regionen.
  • Bei Procap finden Sie diverse regionale Beratungsstellen.
  • Für das Tessin wenden Sie sich an inclusione andicap ticino.
  • Pro Infirmis bietet einen umfangreichen Online-Rechtsratgeber und Beratungsstellen in verschiedenen Kantonen.
  • Das Institut für Rechtsberatung (IRB) der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung hilft Menschen mit einer Querschnittlähmung unentgeltlich und persönlich bei rechtlichen Problemen in den Bereichen Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht.
  • Pro Mente Sana bietet kostenlose Beratung zu psychosozialen und juristischen Fragen für Menschen mit psychischen Behinderungen, ihre Angehörigen und Nahestehende sowie weitere Bezugspersonen.
  • Der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes interveniert, unterstützt und begleitet gehörlose Menschen bei juristischen Fragen und Diskriminierungen.
  • Die Berater*innen von FRAGILE Suisse unterstützen Menschen mit Hirnverletzungen unter anderem auch in den Bereichen Finanzen, Sozialversicherungen und Recht.
  • Menschen mit Multiple Sklerose wenden sich für eine Rechtsberatung an die MS Gesellschaft
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