Erst vor wenigen Wochen hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, die SBB müssten die neuen Intercity-Züge behindertengerechter bauen. Die von den SBB angekündigte fast zweijährige Verzögerung bei der Beschaffung der Züge geht aber in erster Linie auf technische Probleme der Fahrzeugbauerin zurück – und nicht auf den Widerstand der Behindertenorganisationen.
Die Fachstelle Barrierefreier öffentlicher Verkehr (BöV) gibt vierteljährlich ihre Nachrichten heraus. In der Ausgabe 2/2012 berichtet die BöV unter anderem über den positiven Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu den neuen Fernverkehrs-Doppelstockzügen der SBB.
Es war ein Weihnachtsgeschenk – der Ständerat hat in der Dezembersession der Motion Kiener Nellen einstimmig zugestimmt. Damit hat er der Verlängerung der Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen im öV eine klare Absage erteilt. Dieses Geschenk war allerdings hart erarbeitet. Ein Rückblick auf eine intensive Zeit der Interessenvertretung.
Bei der Fachstelle BöV sind einige Neuerungen zu verzeichnen. Zum einen wurde sie auf «Barrierefreier öffentlicher Verkehr» umbenannt, u.a. um die altersbedingt eingeschränkten Menschen klarer einzubeziehen. Gleichzeitig wurden ihre Leitsätze der Zeit angepasst. Schliesslich hat die «Agence romande» eine neue Adresse erhalten.
Die Fluggesellschaft easyJet darf den Transport von Personen im Rollstuhl ohne Begleitung nicht pauschal verweigern. Diese Praxis verletzt das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG, hält das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) in einem Entscheid fest.
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