BehiG-Revision: endlich ein erster Schritt in Richtung Gleichstellung
Trotz Überarbeitungen und Fortschritten seit dem Vernehmlassungsverfahren bringt diese Gesetzesrevision noch nicht alle erhofften Verbesserungen im Alltag von Menschen mit Behinderungen. Mit diesem Entwurf bleibt vielen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause verwehrt; sie haben weiterhin keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und öffentlichen Verkehrsmitteln und können ihre politischen Rechte nicht ausüben.
Einige Verbesserungen, aber...
Agile begrüsst, dass der Bundesrat den Geltungsbereich des Gesetzes auf alle Arbeitsverhältnisse ausdehnt, unabhängig davon, ob sie dem öffentlichen oder dem privaten Recht unterliegen, und dass das Gesetz vorsieht, dass der Zugang zu Leistungen, die von Privaten erbracht werden, erleichtert werden muss. Die Anerkennung der Gebärdensprache im Gesetz geht zwar in die richtige Richtung, darf sich aber nicht auf eine symbolische Anerkennung beschränken. Wir erwarten konkrete Massnahmen. Es bleibt noch viel zu tun für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, besonders in den Bereichen Wohnen, Bildung, Arbeit, Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und bei der Ausübung der politischen Rechte. Der Ball liegt nun beim Parlament, das die Revision des Gesetzes voraussichtlich in der nächsten Sommersession behandeln wird.
Inklusionsinitiative lässt hoffen
Am selben Tag hat der Bundesrat die Inklusionsinitiative beraten und ihr einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Inklusionsgesetzes und einer Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) gegenübergestellt. Agile ist erfreut, dass der Bundesrat die Forderungen der Menschen mit Behinderungen gehört hat und handeln will, indem er Massnahmen zur Verbesserung der Inklusion und der Gleichstellung vorschlägt, insbesondere im Bereich Wohnen. Nichts darf aber ohne uns entschieden werden. Deshalb erwarten wir vom Bundesrat, dass er Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen bei der Ausarbeitung des Inklusionsgesetzes frühzeitig miteinbezieht und konsultiert. Es ist entscheidend, dass das Gesetz den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen tatsächlich gerecht wird.
Es ist noch ein langer Weg bis zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die heutigen Entscheidungen des Bundesrats sind ein erster Schritt voller Versprechungen und Hoffnungen. Die nächsten Monate werden zeigen, ob es richtig war, an diesem Heiligabend an den Weihnachtsmann zu glauben.
Kontakt
Alizée Rey, Verantwortliche Interessenvertretung / 031 390 39 33 / 078 736 70 32 / alizee.rey@agile.ch
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