AHV 2030: Reform muss Menschen schützen, die nicht länger arbeiten können
Agile ist der Schweizer Dachverband der Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Als von Menschen mit Behinderungen getragene Selbstvertretung bringt Agile die Erfahrungen und Perspektiven jener Menschen ein, die von den geplanten Änderungen direkt betroffen sind. Entscheidungen über Sozialversicherungen müssen die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.
Längere Erwerbstätigkeit ist nicht für alle möglich
Die Reform verfolgt das Ziel, die Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter und darüber hinaus zu fördern. Dieses Ziel ist nachvollziehbar. Viele Menschen können jedoch aus gesundheitlichen Gründen oder wegen regelmässiger Betreuungsaufgaben nicht länger erwerbstätig bleiben. Fehlende Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Barrieren im Arbeitsleben können dies zusätzlich erschweren.
Das Problem liegt dabei nicht bei den Betroffenen. Menschen mit Behinderungen stossen bereits heute auf strukturelle Barrieren im Arbeitsleben. Eine Reform, die stärker auf längere Erwerbstätigkeit setzt, muss diese Realität berücksichtigen. Ohne gezielte Schutzregelungen können daraus dauerhafte finanzielle Nachteile entstehen, etwa durch stärkere Kürzungen beim Rentenvorbezug oder einen erschwerten Zugang zu Altersleistungen der beruflichen Vorsorge.
«Die Reform muss auch jene Menschen schützen, für die eine längere Erwerbstätigkeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Wer aufgrund einer Behinderung, einer chronischen Krankheit oder regelmässiger Betreuungsaufgaben nicht länger arbeiten kann, darf dadurch im Alter nicht benachteiligt werden», sagt Stephan Hüsler, Präsident von Agile.
Agile fordert gezielte Verbesserungen
In ihrer Vernehmlassungsantwort fordert Agile insbesondere:
- Schutz- und Härtefallregelungen beim Rentenvorbezug sowie beim Vorbezug von BVG-Altersleistungen für Personen, die vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen;
- Betreuungsgutschriften, die tatsächlich geleistete regelmässige Betreuungsarbeit besser berücksichtigen;
- Massnahmen gegen unverhältnismässige finanzielle Belastungen durch AHV-Beiträge auf Kranken- und Unfalltaggeldern, insbesondere bei tiefen Taggeldleistungen oder wirtschaftlichen Härtefällen;
- die Überprüfung früherer Kürzungen beim Assistenzbeitrag, wenn die Gründe für diese Kürzungen nicht mehr bestehen;
- verständliche und rechtzeitige Informationen, barrierefreie Verfahren und bei Bedarf persönliche Beratung.
Rentenschutz beim Übergang in die AHV
Agile begrüsst die Ausweitung des Rentenschutzes beim Übergang von der Invalidenversicherung zur AHV. Gleichzeitig fordert der Verband, dass Besitzstandsregelungen beim Assistenzbeitrag nicht dazu führen, dass nicht mehr gerechtfertigte Kürzungen dauerhaft weitergeführt werden. Ebenso wichtig sind verständliche Informationen, barrierefreie Verfahren und bei Bedarf persönliche Beratung. Neue Rechte und Leistungen können ihre Wirkung nur entfalten, wenn Betroffene davon wissen und sie ohne unnötige Hürden in Anspruch nehmen können.
Reform ausgewogen ausgestalten
Agile unterstützt das Anliegen einer langfristig gesicherten Altersvorsorge. Gleichzeitig muss die Reform sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen und andere besonders betroffene Personengruppen nicht benachteiligt werden.
Als kollektive Selbstvertretung setzt sich Agile dafür ein, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch im Bereich der Sozialversicherungen konsequent berücksichtigt werden. Auch bei der Reform AHV 2030 gilt: Menschen mit Behinderungen müssen bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, einbezogen werden. Nichts ohne uns.
Weiterführende Informationen
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Reform AHV 2030 hat Agile eine ausführliche Stellungnahme eingereicht. Die vollständige Vernehmlassungsantwort finden Sie hier:
- Vernehmlassungsantwort AHV 2030 herunterladen (PDF)
Kontakt
Alizée Rey, Verantwortliche Interessenvertretung und Networking / 031 390 39 33 / 078 736 70 32 / alizee.rey@agile.ch
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