Nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung abgelehnt
Agile bedauert diesen Entscheid. Wir erachten eine Nationale Strategie als unabdingbar, damit die Schweiz ihrer in der UNO-Behindertenrechtskonvention (Artikel 19) verankerten Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen echte Wahlfreiheit in Bezug auf das Wohnen sowie Möglichkeiten der Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten, besser nachkommen kann.
Viele Menschen mit Behinderungen können dieses Recht noch immer nicht wahrnehmen und sind gezwungen, in stationären Wohnsettings zu leben.
Die bisherigen Bemühungen von Bund, Kantonen und Verbänden genügen nicht, um die zentralen Hindernisse, die der Wahlfreiheit und gesellschaftlichen Teilhabe entgegenstehen, zu beseitigen. Parlamentarische Vorstösse fokussieren fast immer sehr partiell auf einzelne Leistungen (Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag, Ergänzungsleistungen etc.).
Bisherige Programme des Bundes, der Kantone oder von Verbänden lassen für die Wahlfreiheit zentrale Faktoren ausser Acht – zum Beispiel mit der Gesetzgebung verbundene Fehlanreize, die das stationäre Wohnen begünstigen und die Entwicklung von zeitgemässen, bedarfsgerechten ambulanten Versorgungsstrukturen verhindern. Die fehlende Gesamtsicht verstärkt oder schafft Lücken und Ineffizienzen im Gesamtsystem.
Eine nationale Strategie, die in Übereinstimmung mit Art 4(3) und 33 der UNO-Behindertenrechtskonvention mit Menschen mit Behinderungen und ihren (Selbstvertretungs)-Organisationen erarbeitet wird, wäre daher dringend geboten.
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