Checkliste Hindernisfreiheit für Verwaltungsgebäude
Ein Gebäude gilt als hindernisfrei, wenn es auch Menschen mit Behinderungen ohne Probleme nutzen und sich leicht darin zurechtfinden können. Besonders Gebäude der öffentlichen Verwaltung müssen für alle Bürger*innen zugänglich sein. Denn sie bietet staatliche Dienstleistungen, die niemandem verwehrt bleiben dürfen.
Inhalt
Checkliste Hindernisfreiheit: Ist Ihr Gebäude barrierefrei?
Empfang & Ankunft
- Präzise Platzierung des Kartenpunkts in Google Maps bei der Eingangstür (und nicht etwa auf der Gebäuderückseite). Änderungen können direkt in Google Maps vorgeschlagen werden: einfach den Ort suchen, auf «Änderung vorschlagen» klicken und korrigieren.
- Versand von Wegbeschreibungen bis zum Empfang in Leichter Sprache, auf Wunsch unterstützt durch Piktogramme respektive Bilder (zum Beispiel Foto-Wegweiser) – abhängig von individuellen Bedarfen
- Bevorzugung von Räumen im Erdgeschoss, um die Zugänglichkeit zu verbessern und eine schnelle Evakuierung im Notfall zu gewährleisten
- Bereitstellung von unterfahrbaren Schreibpulten (zugänglich für Menschen im Rollstuhl) oder alternativen Schreibflächen für Formulare und Unterschriften beim Empfang
- Persönliche Unterstützung bei Bedarf
Orientierung & Leitsysteme
- Orientierungshilfen in den Räumen durch klare, farbige Symbole und Beschilderungen
- Tastbare Leitlinien und Bodenmarkierungen (Bodenleitsysteme vor und innerhalb des Amts) zur Orientierung mit dem Langstock oder den Füssen sowie zur Anzeige von Richtungsänderungen und Gefahrenwarnung
- Taktile Schilder und Braille-Beschriftungen
- Bodennah positionierte Hinweistafeln, die mit einem Langstock ertastbar sind, ohne Hindernisse auf Kopfhöhe (zum Beispiel überhängende Schilder oder Werbetafeln)
- Kontrastreiche Markierungen, gut lesbare Beschilderungen sowie weitere Signaletik
Zwei-Sinne-Prinzip
Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips – Informationen visuell und auditiv bereitstellen:
- Schriftliche und visuelle Signale zur Ergänzung akustischer Durchsagen, zum Beispiel mitlesbare Lautsprecherdurchsagen, optische Warnsignale, Lichtsignale und schriftlich bedienbare Notrufsysteme in Aufzügen
- Akustische Signale zur Ergänzung visueller Anzeigen, zum Beispiel bei Nummernaufrufen oder Alarmsituationen
- Klare Kennzeichnung von vorhandenen Höranlagen (inklusive Art der Höranlage: zum Beispiel induktive Höranlage oder andere Höranlagensysteme – siehe Website von Pro Audito Schweiz)
Weitere Informationen und Vorgaben für die Alarmierung und Evakuierung von Personen mit Behinderungen finden Sie bei der Fachstelle Hindernisfreie Architektur auf der Website Alarmierung und Evakuierung.
Gebäudeausstattung & Infrastruktur
- Aufzüge mit automatischen Türen, kontrastreichen Tasten, taktilen Symbolen, Braille-Beschriftungen und Sprachansagen zur Etagen- und Fahrtrichtungsinformation
- Einhaltung der Norm SIA 500:
- Rollstuhlparkplätze in unmittelbarer Nähe
- Stufenfreie Zugänge durch Rampen und Aufzüge
- Barrierefreie Toiletten, die nicht mit Material zugestellt sind oder als Lagerfläche genutzt werden
- Breite, automatische oder leicht zu öffnende Türen sowie ausreichend breite Gänge, damit Personen im Rollstuhl problemlos passieren können
- Bereitstellung von Sitzgelegenheiten sowie Einbau niedriger Theken für gleichberechtigte Gesprächssituationen für Menschen mit unterschiedlicher Physis und Hilfsmittelnutzung
Tipp: Informationen über hindernisfreie Wege und Mittel bereitstellen
Wenn sich Menschen mit Behinderungen gut orientieren und notwendige Massnahmen rechtzeitig ergreifen können, haben sie dadurch weniger Aufwand und erleben weniger Stress. Dafür ist eine klare und frühzeitige Information über die vorhandenen barrierefreien Angebote sehr hilfreich. Dazu gehören insbesondere der Standort des Gebäudes, barrierefreie Eingänge, die Etage des Amts, Orientierungsmöglichkeiten wie vorhandene Signaletik, Rampen und Toiletten gemäss der Norm SIA 500 oder Höranlagen (inkl. Art der Höranlage).
Wir empfehlen zudem, auch auf der barrierefreien Website allgemeine Informationen zur Zugänglichkeit der Verwaltung bereitzustellen. Die Zugänglichkeitsinformationen können in der Ginto-App (Zugänglichkeitsplattform), erfasst, auf Ihrer Website bei den Adressen verlinkt und bei Terminvereinbarungen angegeben werden.
Tipp: Beratung zum Thema hindernisfreie Architektur einholen
Ein Netzwerk bestehend aus den Organisationen Procap, Pro Infirmis und der Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur fördert das hindernisfreie Bauen in der Schweiz. Es umfasst verschiedene kantonale Beratungsstellen, welche Behörden, Menschen mit Behinderungen und weiteren Interessierten Beratung anbieten.
Weitere Informationen:
- Fachwissen, Grundlagen, Beratungsstellen und Weiterbildungen: Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur
- Kontaktdaten, Hinweise zu Vorschriften, Merkblätter, Checklisten usw.: Bauen und Verkehr – Procap
Checkliste Hindernisfreiheit herunterladen
Mehr zu Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung
Möchten Sie nicht nur die physische Zugänglichkeit Ihrer Verwaltungseinheit verbessern, sondern beispielsweise auch Ihre Kommunikation inklusiv gestalten? In unserem Dokument «Barrierefreie Verwaltung: Ein praktischer Leitfaden» finden Sie viele Informationen dazu.
- Der Leitfaden unterstützt Sie dabei, Dienstleistungen zugänglich und inklusiv zu gestalten – im Einklang mit der UNO-Behindertenrechtskonvention.
- Er bietet praxisnahe Empfehlungen und berücksichtigt verschiedene Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen
- Ausserdem enthält er hilfreiche Links und Kontaktangaben für weiterführende Unterstützung.
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Formular zur Abfrage von Bedürfnissen für einen barrierefreien Zugang zur Verwaltung
Mit diesem Formular fragen Verwaltungsangestellte ab, welche Bedürfnisse Menschen mit Behinderungen für einen barrierefreien Zugang haben.