Wann leben wir endlich selbstbestimmt?
Am 2. Juli 2022 feierte Agile zusammen mit «InVIEdual – Menschen mit Behinderungen stellen Assistent_innen» an das 10-Jahr-Jubiläum des Assistenzbeitrags der Invalidenversicherung. Es war angebracht, die Einführung dieser wichtigen Leistung, die das Leben vieler Menschen mit Behinderungen in den letzten zehn Jahren verändert hat, gebührend zu würdigen. Gleichzeitig bot das Jubiläum Gelegenheit, Bilanz zu ziehen. Eine kurze Bestandsaufnahme der aktuellen Situation zeigt, wie viel noch zu tun bleibt, damit Selbstbestimmung keine leere Worthülse bleibt.
Selbstbestimmung jetzt!
Das UNO-Komitee, das die Schweiz bei der Umsetzung der UNO-BRK überprüft, fällte im März 2022 sein Urteil. Die Empfehlungen in Sachen Assistenz sind eindeutig: Die Schweiz muss eine Strategie entwickeln, um die Heimunterbringung von Menschen mit Behinderungen zu beenden, und dafür finanzielle Mittel bereitstellen.
Darüber hinaus muss unser Land die persönliche Assistenz stärken, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dieser Wunsch nach Selbstbestimmung wurde von den Teilnehmenden der Feier im Juli laut und deutlich zum Ausdruck gebracht. Als Dachverband der Behindertenselbsthilfe verschafft Agile ihren Anliegen und Stimmen Gehör.
Wir fordern
Flächendeckende Finanzierung
Assistenz muss finanzierbar und schweizweit bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.
Keine Heimunterbringung mehr
Die Schweiz muss eine Strategie erarbeiten, um die Heimunterbringung von Menschen mit Behinderungen zu beenden.
Hindernisfreie Wohnungen
Für ein Leben in den eigenen vier Wänden braucht es hindernisfreie und bezahlbare Wohnungen.
Einfachere Administration
Die Administration und Organisation von persönlicher Assistenz muss einfacher und hindernisfrei werden, damit mehr Menschen davon profitieren können.
Selbstbestimmung
Wir fordern, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen an allen Entscheidungen beteiligt sind, die ihre Selbstbestimmung betreffen.
Assistenzbeitrag für Angehörige
Auch die Unterstützung von Angehörigen soll über den Assistenzbeitrag bezahlt werden können.
Die UNO-BRK als Leitfaden
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 5 wurde 2017 verfasst, um Artikel 19 der BRK (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft) zu erläutern und zu präzisieren. Die 2020 von Agile gegründete Branchenorganisation InVIEdual hat im Januar 2021 ein Dokument mit dem Titel «Forderungen zur Ausgestaltung von persönlicher Assistenz gemäss UNO-BRK» veröffentlicht. Das Dokument enthält eine Reihe von Voraussetzungen, die persönliche Assistenz erfüllen muss, um im Einklang mit der UNO-BRK zu stehen. Die Voraussetzungen sind als Kompetenzfelder formuliert. Agile unterstützt diese Forderungen und engagiert sich für deren Umsetzung.
Die zentrale Forderung aller Menschen mit Behinderungen ist die freie Wahl ihres Lebensortes und der Lebensweise.
Selbst entscheiden
Der Staat muss das möglich machen und dafür die nötigen Mittel bereitstellen. Wie das UNO-Komitee kritisiert: Die Antwort der Schweiz war zu oft und zu lange die Unterbringung in Heimen. Es braucht einen Paradigmenwechsel. Selbstbestimmt leben kommt vor dem Leben in einem Heim, das alles andere als inklusiv ist!
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