Wie weiter Schweiz?

Nach dem schlechten Zeugnis des UNO-BRK-Ausschusses haben wir beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) nachgefragt: Was macht der Bund, damit Menschen mit Behinderungen endlich selbstbestimmt leben können? Giulia Brogini, Leiterin Geschäftsstelle Behindertenpolitik Bund und Kantone, nimmt Stellung.

Die nächsten Schritte auf Bundesebene

Für die Umsetzung der UNO-BRK beziehungsweise der Empfehlungen des Ausschusses sind in der Schweiz sowohl der Bund, die Kantone wie auch die Gemeinden zuständig. Um den Empfehlungen des Ausschusses Rechnung zu tragen, bedarf es nun einer Einordnung und Priorisierung. Zu den Empfehlungen zum Wohnen, zur Arbeit, zur Zugänglichkeit von Dienstleistungen und zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden dem Bundesrat Anfang 2023 entsprechende Vorschläge unterbreitet.

Die vertiefte Auseinandersetzung mit den weiteren Empfehlungen soll ebenfalls ab 2023 angegangen werden. Es ist vorgesehen, gemeinsam mit den zuständigen Stellen von Bund und Kantonen sowie unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen beziehungsweise ihrer Organisationen Massnahmen zu erarbeiten und sie in einem Aktionsplan zusammenzufassen. Das EBGB wird das Vorgehen zu den Empfehlungen sowie die konkrete Erarbeitung des Aktionsplans in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Behindertenpolitik koordinieren.

Selbstbestimmt wohnen wie andere auch

Das selbstbestimmte Wohnen ist für Menschen mit Behinderungen ein zentraler Bereich ihres Lebens – wie für andere Menschen auch. Menschen mit Behinderungen leben auf vielfältige Weise: selbständig zu Hause, begleitet oder betreut durch institutionelle beziehungsweise ambulante Dienstleister oder durch betreuende Angehörige. Erst wenn eine Wahlfreiheit und auch die Entscheidungsmöglichkeit besteht, etwa mit wem man wohnen will, in welcher Wohnform und wo, kann in einem umfassenden Sinn von selbstbestimmtem Wohnen gesprochen werden.

Das Wohnen ist eine grundlegende Voraussetzung für eine ganzheitliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Es wirkt sich zum Beispiel unmittelbar auf die Beziehungen zu unserem Umfeld aus. Das Wohnen hat auch einen grossen Einfluss auf die Möglichkeiten, selbstbestimmt einer Arbeit nachzugehen.

Für selbstbestimmtes Wohnen braucht es die entsprechenden finanziellen Ressourcen und manchmal ein ganzes Setting an spezifischen Unterstützungen sowie ein zugängliches Angebot an gemeindenahen Dienstleistungen, die den täglichen Bedarf decken.

Behindertenpolitik 2023–2026 in Arbeit

Bereits heute stehen das selbstbestimmte Leben, der Zugang zu Dienstleistungen und die Partizipation im Zentrum der Behindertenpolitik des Bundes. Aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden sie auch künftig einen grossen Stellenwert einnehmen. Weiter soll der Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verstärkt werden.

Ein Ziel der vorgesehenen Programmaktivitäten im Mehrjahresprogramm «Wohnen» ist zudem die Klärung, inwiefern auch ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei der Finanzierung und Unterstützung von Leistungen zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens besteht.

Die neue Behindertenpolitik des Bundes 2023–2026 ist derzeit im Rahmen der Arbeitsgruppe Behindertenpolitik (AG BePo) inkl. der Zivilgesellschaft in Ausarbeitung.

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