Assistenzbeitrag: IV-Bedarfsabklärung genügt UNO-BRK nicht
Ein Forschungsbericht im Auftrag des BSV empfielt, dass Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag und Assistenzbeitrag zu einer individuellen Leistung zur Förderung der Selbstbestimmung und sozialen Teilhabe zusammengefasst werden sollen.