Parlament beerdigt 13. IV-Rente ohne Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat beschlossen, ihre parlamentarische Initiative, die darauf abzielt, allen IV-Rentner*innen eine 13. Rente zu gewähren, zurückzuziehen. Für Agile ist dieser Entscheid ein klares Zeichen für die fehlende Anerkennung der Bedürfnisse und Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen. Im Sinne der Gleichstellung der Rentenbeziehenden in der 1. Säule fordern wir die Einführung einer 13. Rente für alle IV-Beziehenden.
Zur Erinnerung: Die Kommission für soziale Sicherheit des Ständerats hatte beschlossen, der Initiative ihrer Schwesterkommission keine Folge zu geben, sondern eine Motion einzureichen, die eine 13. IV-Rente nur für Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen (EL) vorsah; der Ständerat lehnte diese Motion in der Frühjahrssession ab. Der Entscheid, keine 13. IV-Rente einzuführen, untergräbt die Gleichbehandlung und Kohärenz der ersten Säule massiv und führt zu einer klaren Ungleichheit zwischen AHV- und IV-Rentner*innen. Auch IV-Rentenbeziehende sind mit finanziellen Schwierigkeiten und steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert. Mehr dazu in unserer Medienmitteilung «Ja zu einer 13. IV-Rente».
Eine unverzichtbare Massnahme
Gemäss Art. 112 Abs. 2 Bst. b der Bundesverfassung müssen die Renten der ersten Säule den Existenzbedarf angemessen decken. Dies ist bei Personen, die eine IV-Rente beziehen, noch weniger gewährleistet als bei Personen im AHV-Alter: 2022 waren 50,2 Prozent der IV-Bezüger*innen auf EL angewiesen. Steigende Lebenshaltungskosten verschärfen die Situation auch für IV-Rentner*innen, vor allem für jene ohne EL, wobei auch EL-Bezüger*innen mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln leben müssen. IV-Rentner*innen können sich oftmals auch nicht auf eine Rente der zweiten oder dritten Säule stützen, da sie keine solche aufbauen konnten. Laut Bundesamt für Statistik (BFS) bezogen 2021 nur 4,7 Prozent der Menschen mit Behinderungen mit «Invalidenleistungen» zusätzlich Leistungen der 2. und/oder 3. Säule, während es laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bei den AHV-Rentner*innen rund 80 Prozent waren (SAKE-Daten von 2019).
Gerechtigkeit im Sozialleistungssystem in Frage gestellt
Die erste Säule unseres Vorsorgesystems, die den Lebensunterhalt sichern soll, wurde bisher immer als Einheit behandelt und parallel entwickelt – die Höhe der Renten und die Mechanismen sind die gleichen. Dies garantiert Gleichbehandlung und einen umfassenden Ansatz für die soziale Sicherheit.
Um Benachteiligungen zu vermeiden und eine kohärente erste Säule zu gewährleisten, halten wir es daher für richtig und notwendig, nach der AHV eine 13. Rente auch für alle IV-Rentnern*innen einzuführen. Wir erwarten von den Mitgliedern des Parlaments, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen.
Kontakt
Silvia Raemy, Leiterin Kommunikation / 031 390 39 36 / silvia.raemy@agile.ch
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