Bundesrat anerkennt Verletzung von Diskriminierungsverbot und sieht Handlungsbedarf
Aus Sicht des Bundesrates «gebieten die Rechtsgleichheit und das Verbot von Diskriminierungen, dass niemandem wegen einer Behinderung Rechte entzogen werden.» Agile ist erfreut über diese Feststellung und begrüsst den Willen des Bundesrates, Massnahmen zu ergreifen. Menschen mit kognitiven Behinderungen haben ein Mitspracherecht. Die meisten von ihnen sind sehr wohl in der Lage, sich eine Meinung zu bilden und diese an der Urne mit oder ohne Unterstützung von Drittpersonen auszudrücken.
Nationale Lösung eliminiert kantonale Ungleichbehandlungen
Der Bundesrat plädiert für eine Änderung der Bundesverfassung. Wir unterstützen diesen Vorschlag, weil er den Empfehlungen des UNO-Ausschusses, der die Schweiz im Hinblick auf die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) überprüft hat, am ehesten entspricht. Zudem könnten kantonale Unterschiede und Ungleichbehandlungen durch eine nationale Lösung beseitigt werden. Einige Kantone haben den Stimm- und Wahlrechtausschluss von Menschen mit kognitiven Behinderungen bereits gesetzlich abgeschafft oder sind dabei, das zu tun.
Diese Verfassungsänderung wäre ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der UNO-BRK. Es bleibt zu hoffen, dass sie in der nächsten Legislaturperiode möglich wird.
Kontakt
Silvia Raemy, Leiterin Kommunikation / 031 390 39 39 / 079 384 91 84 / silvia.raemy@agile.ch
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