Helvetia, wach auf!
Was haben der Mönch im Kinderlied «Bruder Jakob» und die Schweiz gemeinsam? Beide haben verschlafen. Der Mönch das Läuten zum Nachtgebet, die Schweiz das Umsetzen der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Die Leidtragenden im Fall des Mönchs kommen sicher am Folgeabend wieder auf ihre Kosten. Die Leidtragenden im Fall Schweiz/UNO-BRK sind wir Menschen mit Behinderungen. Wir warten seit neun Jahren.
Am liebsten würde ich an dieser Stelle das französische Kinderlied «Bruder Jakob» abspielen. In dem Lied wird eindringlich gerufen «Schläfst du noch?». Gerne würde ich die Schweiz wachrütteln, sie aufwecken und ihr zurufen: «Schläfst du noch?» Dies allerdings nur als rhetorische Frage, denn unser Land hat die Umsetzung der UNO-BRK definitiv verschlafen.
2014 wurde die Konvention ratifiziert. Seitdem gilt sie auch in der Schweiz. Theoretisch. In der Praxis, also bei der Umsetzung der Konvention, gibt es noch sehr viel zu tun. In über 80 Punkten ist die UNO nicht zufrieden mit der Schweiz – ein vernichtendes Urteil.
Einschränkende Vorschläge
Gemäss Aussagen des EBGB sollen, um den Empfehlungen der UNO-BRK Rechnung zu tragen, dem Bundesrat nun Vorschläge gemacht werden. Dafür ist es höchste Zeit! Dass es dabei aber nur um die Bereiche Wohnen, Arbeit, Zugänglichkeit zu Dienstleistungen und gesellschaftliche Teilhabe gehen soll, ist bedenklich. Damit schränkt sich die Schweiz einmal mehr ein. Die Leidtragenden sind wir Menschen mit Behinderungen.
Die Einschränkungen gehen weiter: «Das selbstbestimmte Wohnen ist ein zentraler Lebensbereich für Menschen mit Behinderungen», lesen wir im Beitrag des EBGB. Allerdings! Bei der Forderung nach Selbstbestimmung geht es aber bei weitem nicht nur ums Wohnen.
Selbstbestimmt leben umfasst viel mehr. Es betrifft das ganze Leben. Also auch Arbeit, Freizeit, Familie und, und, und ..
Persönliche Assistenz für UNO zentral
Wie ein roter Faden ziehen sich die Einschränkungen durch die Behindertenpolitik des Bundes. Selbstbestimmung heisst nicht nur selbst entscheiden, mit wem man wo und in welcher Wohnform leben will, wie das EBGB schreibt.
Menschen mit Behinderungen, die auf Unterstützung angewiesen sind, können nur dann selbstbestimmt leben, wenn sie auch die Unterstützung selbst bestimmen können. Eine Möglichkeit, das zu tun, ist die persönliche Assistenz.
Obwohl wir uns schon seit über 25 Jahren dafür einsetzen, wird diese Form der Unterstützung mit keinem Wort erwähnt. Warum nicht? Ist die persönliche Assistenz für das EBGB nicht gleich zentral wie für die UNO? Diese erwähnt die persönliche Assistenz in Artikel 19 der UNO-BRK nämlich ganz explizit.
Der UNO geht es eben nicht nur um (gemeindenahe) Dienstleistungen. Der UNO geht es auch darum, dass wir Menschen mit Behinderungen die Unterstützung, die wir brauchen, selbst gestalten können. So steht es in den Ausführungen zur UNO-BRK (Allgemeine Bemerkung Nr. 5, Artikel 16d ii).
Längst fällige nächste Schritte
«Nicht nur der Bund ist zuständig, auch die Kantone und die Gemeinden. Die Empfehlungen müssen zuerst eingeordnet und danach priorisiert werden. Es braucht eine vertiefte Auseinandersetzung. Massnahmen müssen gemeinsam erarbeitet werden. Das EBGB wird das Vorgehen koordinieren.»
Was sich wie eine Rechtfertigung der Untätigkeit liest, sind die nächsten Schritte des Bundes zur Umsetzung der UNO-BRK.
«Hörst du nicht die Glocken? Bim, bam, bum.» So endet das eingangs erwähnte Kinderlied. Die Schweiz scheint die Glocken, die weltweit für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen läuten, nicht zu hören. Es ist höchste Zeit, dass wir unser Land selbst wachrütteln und aufwecken!