Selbstbestimmt wohnen – Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderungen

Wohnen bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf – es ist ein Grundrecht. Agile kämpft dafür, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wo und wie sie leben: mit Wahlfreiheit, Barrierefreiheit und der nötigen Unterstützung.

Warum selbstbestimmtes Wohnen wichtig ist

Die freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform ist ein Menschenrecht. Viele Menschen mit Behinderungen können aber nicht selbst entscheiden, wo und mit wem sie wohnen. Sie leben in stationären und oft segregativen Institutionen und haben nicht die gleichen Möglichkeiten wie andere Menschen, ihr Leben zu gestalten.

Wer in einer Institution lebt, kann über viele alltägliche Dinge nicht selbst bestimmen – zum Beispiel, mit wem man zusammenwohnt, was und wann man isst, wie man seine Freizeit verbringt oder wie man seinen Wohnraum gestaltet. Menschen, die in Institutionen leben, sind ausserdem einem deutlich höheren Gewaltrisiko ausgesetzt.

Die fehlende Wahlfreiheit und der segregative Charakter von Institutionen verletzen grundlegende Menschenrechte. Das muss sich ändern.

Was heisst selbstbestimmt wohnen?

Selbstbestimmt wohnen im Sinne der UNO-BRK bedeutet Deinstitutionalisierung und führt zur Auflösung von stationären Einrichtungen und anderen segregativen Wohn- oder Arbeitsformen (siehe Allgemeine Bemerkung Nr. 5 zum selbstbestimmten Leben und Inklusion in die Gemeinschaft).

Die Deinstitutionalisierung gewährleistet Menschen mit Behinderungen Autonomie, Wahlfreiheit und Kontrolle darüber, wie, wo und mit wem sie leben und arbeiten wollen.

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Die aktuellen Herausforderungen

Seit Mitte der 1990er Jahre setzt sich Agile gemeinsam mit anderen Organisationen und Akteuren für das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen ein.

In den Programmen von Bund und Kantonen fehlt ein klares Bekenntnis zur Deinstitutionalisierung. Es fehlt auch ein expliziter Bezug zu Artikel 19 der UNO-BRK («Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft») und zur damit verbundenen Allgemeinen Bemerkung Nr. 5.

Was Agile fordert

Mach vorwärts Schweiz!

Der UNO-BRK-Ausschuss empfiehlt der Schweiz im Jahr 2022 in seinen abschliessenden Bemerkungen zum Initialstaatenbericht ausdrücklich die Erarbeitung einer Strategie und eines Aktionsplans, «um vorrangig die Heimunterbringung aller Menschen mit Behinderungen, auch in kleinen Wohnheimen, zu beenden».

Trotz diverser Studien zum Wohnen, die viele, mehrheitlich seit langem bekannte Hindernisse und Handlungsbedarf in Bezug auf das selbstbestimmte Wohnen von Menschen mit Behinderungen aufzeigen und Empfehlungen formulieren, ist nicht erkennbar, inwiefern Bund und Kantone die zentralen Kritikpunkte und Empfehlungen berücksichtigen und entsprechende Massnahmen planen.

Wir Menschen mit Behinderungen haben das Warten satt. Damit der Bund und die Kantone endlich vorwärtsmachen, hat Agile gemeinsam mit anderen Organisationen die Inklusionsinitiative lanciert hat.

Selbstbestimmt wohnen – unser Recht!

Menschen mit Behinderungen müssen frei entscheiden können, wo und wie sie leben. Agile kämpft für Wahlfreiheit und Barrierefreiheit.

Zentrale Punkte

Menschen mit Behinderungen bestimmen selbst, wo, wie und mit wem sie wohnen

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben

Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten inkl. persönlicher Assistenz haben

Wir fordern

Um Artikel 19 der UNO-BRK umzusetzen, müssen Bund, Kantone, Gemeinden, Institutionen und weitere Akteure der Behindertenhilfe die Deinstitutionalisierung rasch vorantreiben.

Bund und Kantone müssen eine Strategie zur Deinstutionalisierung mit konkreten Umsetzungsplänen erarbeiten und umsetzen.

Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen müssen bei der Planung und Umsetzung der Deinstitutionalisierung einbezogen werden.

Alle Menschen mit Behinderungen sollen über ihr Recht auf freie Wahl der Wohnform aufgeklärt und dazu befähigt werden, es einzufordern.

Wer aus einer Institution ausziehen will, muss Zugang haben zu erschwinglichem Wohnraum in der Gemeinschaft. Das Zusammenlegen von Personen in Gemeinschaftsunterkünften oder zugewiesenen Wohnvierteln ist nicht vereinbar mit der UNO-BRK (Art. 19).

Für ein Leben in den eigenen vier Wänden müssen Bund und Kantone den Assistenzbeitrag weiterentwickeln, siehe Leben mit Assistenz.

Die völker- und verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen muss in den rechtlichen Grundlagen verankert werden.

Institutionen und ihre Verbände unterstützen die Deinstutionalisierung durch entsprechende Massnahmen und Angebote.

Unsere Projekte

Inklusionsinitiative

Damit auch wir Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wo und mit wem wir leben.

Weiterentwicklung
Assistenzbeitrag

Als Schlüsselelement für Emanzipation, Selbstbestimmung, Inklusion und vollwertige Teilhabe an der Gesellschaft

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