Assistenz
Bevor Menschen mit einer Behinderung auch wirklich als Arbeitgeber ihre erste Assistenzstunde bezahlen können, braucht es einige Vorarbeit. Nach der Anmeldung für einen Assistenzbeitrag macht die Invalidenversicherung (IV) eine Bedarfsabklärung. Auf deren Grundlage wird der monatliche Assistenzbeitrag in Franken berechnet.
Eine IV-Angestellte, welche den Bedarf an Assistenz bei den Gesuchstellenden zu Hause abklärt, bringt es auf den Punkt: «Wir können die Menschen mit Behinderung eigentlich nur enttäuschen. Der Assistenzbeitrag wird ihre Hoffnungen kaum erfüllen.» Wie also muss der Assistenzbeitrag verbessert werden, damit er Menschen mit Behinderungen tatsächlich ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglicht?
Im Januar meldete sich Hansruedi Müller* bei der IV für den Assistenzbeitrag an. Im Mai erhielt er die offizielle Verfügung. Eine IV-Abklärung unkompliziert und speditiv. Und mit positivem Ausgang für den Zentralschweizer.
Anne-Claude Biollaz' Traum dauerte sechs Jahre – so lange konnte sie mit Hilfe des Pilotprojekts «Assistenzbudget» ausserhalb des Heims mit ihrem Partner zusammenleben. Jetzt ist der Traum vorbei und hat Enttäuschung und Empörung Platz gemacht. Dies, nachdem 2011 die IV-Revision 6a mit dem Assistenzbeitrag beschlossen worden ist.
Seit dem 1. Januar 2012 ist der Assistenzbeitrag im Invalidenversicherungsgesetz (IVG) verankert. Menschen mit Behinderungen, welche zu Hause wohnen und Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HE) haben, können zusätzlich einen Assistenzbeitrag beantragen. Damit können sie ihr Leben autonomer und selbstbestimmter gestalten. AGILE wollte wissen, wie die Umsetzung der neuen IV-Leistung vorankommt.
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